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14.01.2009 08:00

Riester-Rente

Dank Förderung praktisch immer ein Gewinn

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Riester-Rente: Dank Förderung praktisch immer ein Gewinn
Die Riester-Rente ist ein beliebtes Instrument zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Der Staat unterstützt Rentensparer mit Fördermitteln und attraktiven Steuervorteilen. Nicht selten erreichen die Förderquoten 50 Prozent und mehr.

Was ist ein Riester-Sparplan?

Ein Riester-Vertrag entspricht einem staatlich geförderten Sparprogramm zur Alterssicherung. Vorsorgesparer müssen einen bestimmten Eigenbeitrag erbringen, im Gegenzug erhalten sie staatliche Zulagen. Seit dem Jahr 2008 zahlt die öffentliche Hand jährlich 154 Euro Grundprämie pro Vertrag plus 185 Euro pro Kind. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

Zusätzlich sind Riester-Zahlungen samt Fördermittel als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung erreichen Alleinstehende mit einem Jahresbruttoverdienst von 60.000 Euro eine Steuerersparnis von 570 Euro. Verheiratete mit einem Kind profitieren bei 80.000 Euro Einkommen von 430 Steuerbonus. Unterm Strich sind 20.000 Euro Gesamtförderung (Zulagen plus Steuerboni) keine Seltenheit. Positive Einschätzung der Stiftung Warentest: „Selbst wenn die Geldanlage keinerlei Wertentwicklung brächte, kann ein Riester-Sparer immer sicher sein, dass er Plus macht“ (Finanztest 11/2006).

Als Eigenleistung müssen Riester-Sparer vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens beisteuern. Wer weniger in den Vertrag einzahlt, erhält nur anteilig Förderung. Die Zuzahlungen sind jedoch in der Höhe begrenzt: Zurzeit gilt der Jahreshöchstbetrag von 2.100 Euro. Positiv: Der zu zahlende Eigenbeitrag reduziert sich um die erhaltene Förderung. Beispiel: Ein Sparer mit zwei Kindern verdient 40.000 Euro. Er müsste aktuell vier Prozent, also 1.600 Euro in den Vertrag einzahlen, um die volle Förderung erhalten. Da er aber Zulagen in Höhe von 639 Euro erhält, beträgt der zu leistende Eigenanteil nur 961 Euro.

Zielgruppen

Die Riester-Rente ist wegen ihrer Förderung für alle Zielgruppen interessant. Besonders profitieren Eltern mit mehreren Kindern, Sparer, die nur den Sockelbeitrag von 60 Euro leisten und Beschäftigte mit hohem Einkommen aufgrund des überproportionalen Steuervorteils.

Wer ist förderberechtigt?

Alle Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, ebenso Beamte, Richter und Soldaten. Während der dreijährigen Erziehungszeit sind auch Eltern förderberechtigt. Um die volle Förderung zu erhalten, genügt der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr. Geringverdiener und Hausfrauen ohne eigenes Einkommen erhalten bei Zahlung des Mindestbeitrags bzw. über einen reinen Zulagenantrag ebenfalls in den Genuss der vollen Förderung. Verheiratete Selbständige genießen über den förderberechtigten Ehepartner einen abgeleiteten Zulagenanspruch; der Sonderausgabenabzug ist jedoch nicht möglich! Bei Arbeitslosigkeit geht die Förderung unvermindert weiter, vorausgesetzt die Arbeitsagentur überweist regelmäßig Lohnersatzleistungen.

Produktwahl und Risiko

Drei Produktarten stehen zur Wahl: Rentenversicherung, Fonds- und Banksparplan. Die private Rentenversicherung gibt es in den Varianten klassisch und fondsgebunden. Klassische Rentenpolicen und Banksparpläne sind risikofrei und besitzen eine Gewinngarantie. Die Rendite ist aufgrund der variablen Verzinsung und schwankender Überschussbeteiligungen allerdings schwer vorhersagbar. Renditen zwischen drei und vier Prozent sind realistisch, bei optimaler Kapitalmarktlage auch mehr. Pluspunkt Banksparpläne: Sie verursachen keine Kosten.
Risikofreudige, gewinnorientierte Sparer bevorzugen Fondsprodukte. Hier gibt es zwar keine Gewinngarantie, aber bei langem Sparhorizont glätten sich Kursschwankungen und es bestehen sehr gute Renditechancen von sechs bis acht Prozent. Auch hier gilt: Die fondsbasierte Versicherungslösung verursacht höhere Kosten als ein reiner Fondssparplan, dafür ist die Verrentung des Sparkapitals aber bereits eingeschlossen.

Wie hoch ist die Steuerlast?

Steuervergünstigungen während der Einzahlphase steht die Versteuerung der Auszahlungen während der Rentenphase gegenüber. Riester-Renten unterliegen zu 100 Prozent der Einkommenssteuer. Sozialabgaben fallen nicht an, es sei denn, der Vertrag wird im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geführt.

Infos zu Ausstieg und Kündigung

Ein vorzeitiger Vertragsausstieg gilt als schädliche Verwendung des Vorsorgevermögens. Deshalb erhält der Sparer nur die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück, die Fördermittel samt Steuervorteile sind an das Finanzamt zurückzuzahlen. Ebenso gehen die Vertragskosten verloren. Die gleiche Regel gilt beim Ableben des Sparers während der Ansparphase, außer der Ehepartner überführt das Vorsorgekapital in einen eigenen Riester-Vertrag. Sonderfall: Ruht ein Sparvertrag ein Jahr lang, besteht in kein Anspruch auf Förderung.

Besonderheiten 

  • Riester-Sparverträge sind Hartz-IV-geschützt.
  • Die Auszahlung aus einem Riester-Vertrag kann frühestens mit 60 Jahren starten. Für Neuverträge gilt wegen der Einführung der Rente mit 67 das 62. Lebensjahr.
  • Bis zu 30 Prozent des Vorsorgevermögens sind auf einen Schlag auszahlbar, der Rest muss verrentet werden.
  • Riester-Guthaben können bis zu 100 Prozent zum Erwerb von Wohneigentum eingesetzt werden.
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Foto: Michael Kappeler / ddp ID:2286
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