Neben der Grundförderung von 154 Euro pro Jahr zahlt der Staat für jedes Kind 185 Euro, für ab 2008 geborene sogar 300 Euro. Für die volle Förderung muss man vier Prozent des Vorjahres-Bruttogehalts (maximal 2.100 Euro) ansparen, 60 Euro muss die Sparerin aber in jedem Fall aufbringen. Was viele nicht wissen: Während der Elternzeit können Frauen diesen Mindestbeitrag einzahlen und erhalten so die volle Förderung. Für die Elternzeit heißt das: Eine Mutter mit zwei Kindern (ein und vier Jahre) bekommt 639 Euro Förderung und zahlt nur 60 Euro selbst dazu – Förderquote: über 90 Prozent. Aber auch sonst kommt etwa eine Frau mit 25.000 Euro Bruttoeinkommen in diesem Fall auf 64 Prozent. „Dies nicht zu nutzen, kann sich keiner leisten“, sagt Merten Larisch, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bayerrn.
Ist die Frau – etwa als Hausfrau – nicht rentenversicherungspflichtig und damit nicht selbst förderberechtigt, kann sie einen reinen Zulagenvertrag abschließen, wenn ihr Mann zum Kreis der Förderberechtigten zählt. „Damit kann sie zumindest eine kleine Zusatzrente aufbauen“, sagt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Und auch 400-Euro-Kräfte haben die Chance zu riestern. Voraussetzung: Sie stocken die pauschalen Rentenversicherungsbeiträge ihres Arbeitgebers (von 15 auf 19,9 Prozent) auf.
Erste Wahl
Obendrein ist die Riester-Rente flexibler als ihr Ruf: Bei finanziellen Engpässen dürfen Riester-Kunden pausieren. Angespartes Kapital kann zur Immobilienfinanzierung eingesetzt werden („Wohn-Riester“). Zu Rentenbeginn ist eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals möglich. Stirbt ein Ehepartner, kann der andere das vorhandene Guthaben in einen eigenen Vertrag überführen. Angehörige lassen sich mit einer Rentengarantiezeit absichern. Weiterer Vorteil: Riester-Verträge sind Hartz-IV-sicher. Im Klartext: Auch wer arbeitslos wird, muss nicht um seine Altersvorsorge fürchten. „Die Riester-Rente ist und bleibt die Altersvorsorgeform, die man vor allen anderen haben sollte “, sagt Verbraucherschützer Larisch.