Normalerweise steht die Riester-Rente nur gesetzlich pflichtversicherten Beschäftigten zu. Darunter fallen neben Arbeitnehmern auch pflichtversicherte Selbstständige. Freie Berufe, die in eine berufsständische Versorgungskasse einzahlen, oder Selbstständige, die ausschließlich private Altersvorsorge betreiben, gehen leer aus. Für diese Berufsgruppen ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Hilfe Geld fürs Alter zu sparen. Doch den über vier Millionen Freiberuflern und Selbstständigen in Deutschland bieten sich einfache und legale Kniffs, um dennoch von der Riester-Förderung zu profitieren. So geht’s:
Verheiratete sind mittelbar förderberechtigt
Erstens kommen Verheiratete, deren Partner einen Riester-Vertrag bespart, in den Genuss der Förderung. „Voraussetzung dafür ist, dass der förderungsberechtigte Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzt und darauf die notwendigen Mindestbeiträge einzahlt“, erklärt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Der selbstständige Gatte darf in diesem Fall einen separaten Riester-Vertrag abschließen und ebenfalls Fördermittel beantragen. Bislang funktionierte das ohne Mindesteigenbeitrag, ab 2012 ist ein jährlicher Sockelbeitrag von wenigstens 60 Euro zu leisten. Allerdings reicht das nur für eine Minirente. Wer höhere Rentenleistungen anstrebt, sollte die Beitragszahlungen aus eigener Tasche aufstocken.
Selbständige als Arbeitgeber
Verheiratete Selbstständige können ebenfalls selbst an Riestergelder gelangen. Das funktioniert so: Der selbstständige Partner stellt seinen Gatten als Minijobber in seiner Firma an. Verzichtet dieser im Gegenzug auf seine Rentenversicherungsfreiheit, eröffnet sich die Möglichkeit der Riester-Rente. Zwar muss der „Chef“ jetzt jeden Monat ein paar Euro an die Rentenkasse abführen, aber dieser Trick beschert beiden den Anspruch auf Riester-Förderung. Der Minijobber ist jetzt unmittelbar, der Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt. Besitzen die Eheleute ein neugeborenes Kind erhalten sie insgesamt 608 Euro jährlich an Riester-Förderung.
Neben Geldgeschenken winken dem Paar attraktive Steuervergünstigungen. Beide können bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro an Riester-Zahlungen als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Peter Kauth von Steuerrat24 weist allerdings auf eine Einschränkung hin: „Der Sonderausgabenabzug kommt nur für den unmittelbar begünstigten Ehegatten in Betracht.“ Der Ehegatte mit abgeleiteten Zulagenanspruch besitze hingegen keinen Steuerbonus. „Schöpft aber der unmittelbar förderberechtigte Partner den Steuerhöchstbetrag nicht durch eigene Beiträge und Zulagen aus, so kann er zusätzlich die Riester-Prämien seines Ehegatten absetzen.“
Fondsgebundene Versicherung für Langzeitsparer
Beträgt der Sparhorizont mehr als 20 Jahre, sollten Riester-Sparer die hohen Renditechancen von Investmentfonds nicht verschenken. Wer beispielsweise 35 Jahre lang monatlich 100 Euro in eine fondsbasierte Riester-Rente mit durchschnittlich vier Prozent Rendite einzahlt, dem sagt die Postbank Versicherung eine Monatsrente von 331 Euro voraus, die Alte Leipziger prognostiziert 324 Euro, Cosmos Direkt 321 Euro, der Volkswohl Bund 319 Euro und die Basler Versicherung 308 Euro. Positiv: Erträge und Kursgewinne von Riester-Fonds bleiben während der gesamten Ansparphase von Abgeltungsteuer verschont – das beflügelt den Zinseszinseffekt und hebt die Rendite. Im Rentenalter unterliegen die ausgezahlten Leistungen allerdings zu 100 Prozent der Einkommensteuer.