Rentner müssen später grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Riesterrente zahlen. Das gilt für all die Leute, die zeit ihres Arbeitslebens entweder gesetzlich oder auch privat krankenversichert sind.
Eine Ausnahme kann sich jedoch für Betroffene als
Rendite-Falle entpuppen. Betroffen sind hier Rentner, die in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig (!) versichert sind. Wer sich in diesem Versichertenstatus befindet, wird für seine Riester-Bezüge zur Kasse gebeten. Von beispielsweise 200 Euro Riester-Rente im Monat gehen dann über 30 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung. Stellt man in diesem Fall die jährliche Zulagenförderung den zu zahlenden rund 400 Euro Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber, so ergibt sich für betroffene Riester-Sparer meist ein Draufzahlgeschäft im Alter. Und Steuern fallen auf die Riester-Rente auch noch an.