Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Donnerstag, 24.05.2012 06:28 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Versicherungen > Riester-Rente
auf Facebook teilen
Twittern
02.11.2010 00:01

Riester-Rente

GKV-Rückkehrer müssen aufpassen

von
Riester-Sparer sollten nicht nur darauf achten, wie viel staatliche Förderung sie in der Ansparphase erhalten, sondern auch was als Rentner in der Auszahlungsphase auf sie zukommt.
Altersvorsorge Riester Finanzportal Biallo.de
Bei Riester-Verträgen auch an später denken
Rentner müssen später grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Riesterrente zahlen. Das gilt für all die Leute, die zeit ihres Arbeitslebens entweder gesetzlich oder auch privat krankenversichert sind.

Eine Ausnahme kann sich jedoch für Betroffene als Rendite-Falle entpuppen. Betroffen sind hier Rentner, die in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig (!) versichert sind. Wer sich in diesem Versichertenstatus befindet, wird für seine Riester-Bezüge zur Kasse gebeten. Von beispielsweise 200 Euro Riester-Rente im Monat gehen dann über 30 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung. Stellt man in diesem Fall die jährliche Zulagenförderung den zu zahlenden rund 400 Euro Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber, so ergibt sich für betroffene Riester-Sparer meist ein Draufzahlgeschäft im Alter. Und Steuern fallen auf die Riester-Rente auch noch an.
Vergleich Riester-Rentenversicherung
Hier klicken und Ihren persönlichen Tarif berechnen
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Keinen Abzug von der Riester-Rente muss die große Mehrheit der Leute befürchten, die als gesetzlich versichert gelten. Das sind all diejenigen, die seit der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Arbeitslebens (Pflicht- oder freiwillig) Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder auch familienversichert gewesen waren. Sie haben die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt.
Lesen Sie auch:

Versicherungsbedingungen für Senioren
Im Alter kann es teuer werden

An dieser Hürde scheitert, wer zum Beispiel längere Zeit privat krankenversichert war und später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrt. Für denjenigen kommt später als Rentner meist nur die freiwillige (Weiter-)Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse in Frage. Da diese Person oft weniger als neun Zehntel der zweiten Hälfte des Arbeitslebens in der gesetzlichen Krankenkasse war, muss sie von der Riester-Rente den vollen Beitragssatz an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Fazit:
Riester ist top für alle die Leute, die ständig privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Aufpassen müssen hingegen Personen, die als privat Versicherte später in die GKV zurückkehren.
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: Colourbox.com ID:4548
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
congstar 9 Cent Tarif
WasWannWie ich will: 9 Cent pro Minute und SMS in alle deutschen Netze. Tarifoptionen jederzeit flexibel zu- und abbuchen. Ohne Vertragslaufzeit wählbar.

Jetzt informieren ...
Anzeige

Neu im Biallo-Blog

Mit dem Tarifabschluss in der Metallindustrie ist es endgültig klar: 2012 wird das Jahr der happigen Lohnsteigerungen. Und erfahrungsgemäß wirken Tarifabschlüsse, die weit über die aktuelle Teuerungsrate hinausgehen... zum Blog

Kolumne von Horst Biallo

Horst BialloDie Teuerungsrate in Deutschland liegt derzeit bei 2,1 Prozent. Ein Wert, der für Anleger wichtig ist: Wird das angelegte Kapital langsam aber sicher aufgezehrt - oder erzielen die Rücklagen auch in Zeiten niedriger Zinsen einen Zuwachs? ... mehr
Anzeige
PKV
Private Krankenversicherung
Mit dem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen und Ihre Versorgung verbessern. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.
Angebot anfordern
.
© 2012 Biallo & Team GmbH