Übergangsregelungen für Altverträge
Sparern, die vor diesem Stichtag einen Riester-Vertrag unterzeichnet haben, bleibt die gleiche Möglichkeit offen. Allerdings gilt hier, eine einschränkende Übergangsregelung zu beachten: Bei Altverträgen – dazu zählen alle Riester-Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden – ist die komplette Entnahme des Angesparten bis Ende 2009 nur dann möglich, wenn das geförderte Kapital mindestens 10.000 Euro beträgt. Andernfalls kann das in diesen Verträgen angesparte Kapital bis zum Jahresende nicht komplett für einen Immobilienerwerb eingesetzt werden. Diese Einschränkung für Altverträge entfällt erst ab dem Jahr 2010.
Finanzkrise
Altersvorsorge nicht vorschnell kündigen
Riester für Hausfrauen
Im Huckepack zum Riester-Vertrag
Riester-Rente
Bringen zwei Verträge doppelte Ersparnis?
Die Crux: Die benötigten 10.000 Euro sind selbst für Riester-Sparer der ersten Stunde faktisch nur schwer zu erreichen. Auch bei Abschluss eines Riester-Vertrages bereits im Jahre 2002 kann unter Berücksichtigung der förderfähigen Höchstbeträge und der entsprechenden Riester-Zulagen und Zinsen vielfach dieser notwendige Mindestbetrag noch nicht zusammen kommen. Wer also das gesamte Angesparte noch 2009 bräuchte, schaut „in die Röhre“ und muss bis zum Ende der Übergangsregelung 2010 warten.
Alle Riester-Verträge sind „wohnriesterfähig“
Grundsätzlich muss niemand künftig auf das „Wohnriester-Modell“ verzichten, nur weil er sich für einen anderen Riester-Vertrag entscheidet oder bereits entschieden hat. Alle bestehenden und neuen Riester-Verträge sind „wohnriesterfähig“. Voraussetzung ist lediglich, dass der jährliche Mindesteigenbeitrag plus die Zulagen in ein entsprechend zertifiziertes Riester-Darlehen oder auf einen zertifizierten Bausparvertrag fließen.