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14.04.2011 13:08

Riester-Rente

Staat kassiert Zulagen manchmal wieder ein

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Der Staat fordert jetzt von 1,5 Millionen Sparern rund eine halbe Milliarde Euro an zu Unrecht überwiesenen Riester-Zulagen zurück. Worauf man achten muss, damit man nicht mit Rückforderungen konfrontiert wird.
Riester-Rente Staat kassiert Zulagen wieder ein Finanzportal Biallo.de
Wirklich zulagenberechtigt? Viele Riester-Sparer müssen mit Rückforderungen rechnen
Einst im Jahr 2002 ins Leben gerufen, sollte die Riester-Rente die Deutschen für die private Altersvorsorge begeistern. Nun scheint das Förderprogramm Sparer, Anbieter und Behörden zunehmend zu überfordern.

Das Finanzministerium lässt zurzeit die Zulagen-Berechtigung der rund 14 Millionen Riester-Sparer systematisch überprüfen. Dies ist aufgrund der vorgenommenen Vernetzung zwischen der Zulagen-Stelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich. In all den Fällen, in denen ein Riester-Sparer unberechtigterweise staatliche Zulagen bezog, greift die Zulagen-Stelle dann ohne Vorwarnung auf das jeweilige Riester-Konto zu und holt das Geld zurück. Das soll nach Angaben einer Sprecherin des Finanzministeriums auf mittlerweile rund 1,5 Millionen Sparer zutreffen. "Die Rückforderungen entsprechen fünf Prozent der gesamten gezahlten Zulagen", sagte die Sprecherin. Insgesamt soll es sich dabei um rund 500 Millionen Euro handeln.
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Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) zufolge hatten Betroffene über mehrere Jahre hinweg die staatlichen Zuschüsse erhalten, ohne zu wissen, dass sie die Voraussetzungen dafür gar nicht mehr erfüllten. So berichtet der BR vom Fall einer Hausfrau und Mutter, der Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen wurden, weil sie in ihren Riester-Vertrag keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt hatte. Das hätte sie jedoch nur bis zur Geburt ihres dritten Kindes tun dürfen. Ab 2006 hätte sie für drei Jahre noch 60 Euro pro Jahr in den Vertrag selbst einzahlen müssen. Die Zulagen-Stelle erlaubte der ahnungslosen Mutter laut BR auch nicht, den Eigenbetrag nachträglich zu entrichten und so die Förderung zu behalten.
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