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26.08.2011 09:45

Riester-Rente

Steuersparmodell Riester-Vertrag

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Jeder Sparer – auch nicht förderungsberechtigte Personen - darf in einen Riester-Vertrag so viel Geld einzahlen, wie er will. Er kann seinen Vertrag übersparen, also mehr investieren als aus Förderungsgesichtspunkten nötig wäre oder auch einen komplett staatlich ungeförderten Neuvertrag abschließen. In beiden Fällen winken Vorteile durch bestimmte Riester-Besonderheiten.
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Ein Riester-Vertrag kann sich auch für Nicht-Förderberechtigte lohnen
Grundsätzlich ist auch hier der 100-prozentige Beitragserhalt bei Rentenbeginn garantiert. Verluste sind nicht möglich. Alle Einzahlungen sind in der Ansparphase komplett von der Abgeltungsteuer befreit.

In der Auszahlungsphase unterliegen solche ungeförderten Beiträge zudem nicht den strengen Steuerregeln der Riester-Rente und werden in der Steuererklärung anders behandelt.

So gelten bei Rentenzahlungen aus dem nicht geförderten Anteil an den Riester-Beiträgen zum Beispiel die Regelungen für zeitlich begrenzte oder lebenslange Leibrenten. Zu versteuern ist dann im Alter lediglich der Ertragsanteil. Wer mit 65 Jahren in Rente geht, muss somit statt 100 Prozent nur 18 Prozent der Rentenzahlung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
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Weiteres Plus: Die angesparte Summe der nicht geförderten Beiträge kann man sich auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Dann gilt die gleiche Regelung wie bei Lebensversicherungen. „Sparer müssen nur den halben Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz beim Finanzamt abrechnen“, erklärt Panagiotis Siskos, Sprecher beim BVI Bundesverband Invest und Asset Management. Bedingung dafür ist, dass das Geld nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und erst nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. Ruheständler mit einem Steuersatz von 25 Prozent brauchen bei hälftiger Besteuerung also nur 12,5 Prozent Steuern auf die angefallenen Kapitalerträge entrichten.

Damit das Finanzamt genau Bescheid weiß, stellt das jeweilige Anlageinstitut dem Sparer beim Bezug von Leistungen eine Bescheinigung aus, in der die Leistungen genau in einen geförderten und in einen nicht geförderten Teil aufgeteilt sind.
Leserkommentare
26.08.2011 13:48 Uhr - von Johann
Riester mit Banksparplan ...
Ein interessanter Artikel. Frage mich gerade, ob die Steuerbegünstigung bei Vollauszahlung (nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mind. 12 J.) auch gilt, wenn man als Riestervertrag einen Banksparplan abschließt ?
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