Die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist nach Ansicht vieler Experten die ideale Ergänzung zur staatlichen Rente. Je nach Einkommen und Familienstand machen Zulagen und Steuervorteile bis zu 90 Prozent der Anlage aus. „Dies nicht zu nutzen, kann sich keiner leisten“, sagt Merten Larisch, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die gängige Faustformel: Je geringer das Einkommen und je höher die Zahl der Kinder, desto attraktiver die Förderung.
Steuerfreie Sparphase
Aber auch Besserverdiener können ihrer Altersvorsorge mit einem Riester-Vertrag zum Rendite-Kick verhelfen: Denn neben der direkten Finanzspritze gibt es für Riester-Sparer auch eine Steuergutschrift – bis zu 2.100 Euro können beim Finanzamt geltend gemacht werden. So kommt auch ein Single mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro auf eine Förderquote von gut 40 Prozent – in diesem Fall vor allem über den Sonderausgabenabzug bei der Steuer. Doch nicht nur der macht Riestern attraktiv: „Noch viel wichtiger ist, dass Anleger während der Laufzeit die Rendite des Produkts steuerfrei kassieren“, sagt Professor Reinhold Schnabel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen. Das könne den Vorteil im Einzelfall verdoppeln.
Halber Steuersatz
Denn sämtliche Erträge in Riester-Sparverträgen bleiben von der Abgeltungsteuer verschont. „Der Steuerstundungseffekt, der hierdurch entsteht, ist bei langfristiger Kapitalanlage ganz erheblich", sagt Schnabel. Im Vergleich zu freien Fondssparplänen, die von der Abgeltungsteuer bedroht sind, genießt ein Riester-Fondssparplan damit einen klaren Vorteil. Um Steuern zu sparen, bietet es sich deshalb an, Riester-Fondssparpläne zu überzahlen. Für den zusätzlichen Sparbetrag bekommt der Vorsorger zwar keine weitere Förderung, die Erträge müssen aber – analog zur Regelung bei Kapitallebensversicherungen – später nur mit der Hälfte des persönlichen Satzes versteuert werden. „Für viele Singles und Familien mit höherem Einkommen kann es sich deshalb lohnen, mehr als vier Prozent einzuzahlen“, sagt Verbraucherschützer Larisch. Dafür können Sparer den bestehenden Vertrag überzahlen oder einen zweiten Vertrag abschließen. Vorteil: Das Geld, das ungefördert in einen Riester-Vertrag fließt, muss nicht verrentet, sondern kann als Summe ausgezahlt werden.
Garantierte Beiträge
Was viele nicht wissen: Auch wer nicht zum geförderten Personenkreis gehört, kann sich den Steuervorteil zunutze machen und in zertifizierte Produkte einzahlen – sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 60. Geburtstag erfolgt. So lassen sich etwa Fondssparpläne je nach Anbieter mit Einmalzahlungen oder regelmäßigen Raten zur steuerbegünstigten Anlage nutzen – inklusive der üblichen Riester-Garantie, dass mindestens die Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Das gilt etwa für den Deka Zukunftsplan von der Fondsgesellschaft der Sparkassen. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS bietet ihre viel gelobte DWS Riester Rente Premium unter dem Namen DWS Vermögenssparplan Premium speziell fürs ungeförderte Riester-Sparen an. Union Investment erlaubt inzwischen ebenfalls Ein- oder Zuzahlungen in ihre Uni-Profirente von bis zu 40.000 Euro pro Jahr – allerdings nur regelmäßig, nicht als Einmalzahlungen.