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22.01.2011 00:00

Riester-Rente

Wie Hausfrauen und Minijobberinnen profitieren können

von
Die Rentenlücke von Frauen ist deutlich größer als bei Männern. Bedingt durch Babypausen, Teilzeitarbeit und Hausfrauendasein sowie häufig geringere Gehälter als männliche Arbeitnehmer werden viele Frauen im Alter keine ausreichende gesetzliche Rente erhalten.
Riester-RenteWie Hausfrauen und Minijobberinnen profitieren können Finanzportal Biallo.de
Und das, obwohl ihre Lebenswartung die der Männer um durchschnittlich sechs Jahre übersteigt. Zwar betrifft die zu erwartende Rentenlücke Männer wie Frauen, doch fällt sie bei letzteren deutlich höher aus.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) schätzt, dass sich die Rentenlücke der Frauen auf mehr als eine Billion Euro summiert. Einen sinnvollen Weg zur Vorsorge bietet hier die Riester-Rente, die ideal auf Sparer mit unterschiedlichen finanziellen Ansparmöglichkeiten zugeschnitten ist.
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Hausfrauen:
Sie profitieren besonders, denn sie können - wenn der Ehemann bereits einen Riester-Vertrag besitzt - ebenfalls einen eigenen Vertrag für sich abschließen, obwohl sie kein eigenes Einkommen haben. Dazu braucht die Frau nicht einmal einen eigenen Beitrag leisten, bekommt aber trotzdem die volle Förderung. Der Staat gewährt eine jährliche Grundzulage von 154 Euro pro Person sowie je 185 Euro für Kinder die vor 2008 geboren wurden und je 300 Euro für jedes ab dem 1.1.2008 geborene Kind.
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Minijobs: Auch 400-Euro-Jobberinnen können riestern, sofern sie auf ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Sie stocken einfach den Beitrag des Arbeitgebers an die Rentenversicherung freiwillig auf. Bei einem Verdienst von 400 Euro sind dafür 19,60 Euro selbst zu zahlen. Der Vorteil: Die Minijobberin muss lediglich 60 Euro im Jahr in einen Riester-Vertrag investieren. Eine Frau mit einem 2-jährigen Kind bekäme so vom Staat 454 Euro jährlich für ihre Riester-Altersvorsorge geschenkt und hätte zusätzlich noch den Anspruch auf das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung.

Da viele Hausfrauen kein oder nur ein geringes Einkommen haben und so das Verhältnis von eigenem Beitrag zu der staatlichen Förderung sehr günstig ist, lohnt sich für sie die Riester-Rente.

Tipp: Riester-Rentenversicherungen vergleichen - mit unserem Tarifrechner.
Leserkommentare
24.01.2011 11:17 Uhr - von Redaktion Biallo.de
Anmerkung der Redaktion zu "Lübben"
Hier scheinen Sie etwas zu vermischen. Bei der verheirateten Hausfrau ist folgende Besonderheit zu berücksichtigen: Da eine Berechnung der Zulagen über ein eigenes Einkommen in diesem Fall nicht möglich ist, wird hier nur geprüft, ob der Ehemann seinen Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent erbracht hat. Die Ehefrau muss hier – aus Sicht der Zulagen-Behörde - also keinen Eigenbeitrag erbringen, um die volle Riester-Zulage zu erhalten. Im Klartext: Der indirekt förderungsberechtigte Ehegatte erhält die Grundzulage und ggf. die Kinderzulage vom Staat ohne einen Eigenbetrag einzahlen zu müssen. Aber: Es kann jedoch vorkommen, dass in der Praxis einige Anbieter trotzdem einen jährlichen Eigenbeitrag von 5 Euro monatlich (oder mehr) verlangen, damit der Vertrag angenommen wird. Dieser von den Anbietern geforderte Eigenbeitrag ist jedoch nicht mit dem sogenannten Sockelbeitrag von 60 Euro zu verwechseln!
23.01.2011 12:18 Uhr - von Lübben
Basiseinzahlung 60,-- Euro immer notwendig
Achtung Fehler bei der Recherche ! Ein Basisbeitrag von 60,-- Euro pro Jahr ist zum Erreichen der Grundförderung IMMER erforderlich, egal ob Hausmann/Hausfrau ohne Einkommen oder mit 1,-- bis 400,- -Euro Einkommen - immer sind 60,-- Euro Eigenleistung erforderlich, um die volle Förderung zu erreichen !
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