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29.06.2011 15:58

Riester-Rente

Zulage ohne einen Euro Beitrag

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Die Riester-Rente ist für die meisten ein gutes Geschäft: Es locken hohe Zulagen und Steuervorteile während der Ansparphase, gleichzeitig muss im Alter meist nur ein geringer Steuersatz kalkuliert werden. Zusätzlich gibt es aber noch eine Möglichkeit, bei der der Abschluss der Riester-Rente besonders lohnend ist.
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Eheleute profitieren von einer Besonderheit der Riester-Rente
Eheleute profitieren von einer Besonderheit der Riester-Rente. Hat nämlich nur ein Ehegatte einen Anspruch auf die Riester-Rente, hat der eigentlich nicht begünstigte Ehegatte (z. B. als Selbstständiger) einen sogenannten abgeleiteten Zulagenanspruch – er ist mittelbar berechtigt. Voraussetzung ist lediglich, dass er selbst einen Riester-Vertrag abschließt. Der mittelbar berechtigte Ehegatte bekommt dann selbst Altersvorsorgezulagen und ggf. Kinderzulagen für seinen Riester-Vertrag, ohne dass er dafür Beiträge einzahlen muss.

Mit Beginn des Jahres 2012 muss der mittelbar Berechtigte einen Sockelbetrag von 60 Euro leisten. Der Nachteil der Regelung: Der mittelbar Berechtigte hat keine Möglichkeit, seine Beiträge und Altersvorsorgezulagen zusätzlich steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen. Das ist nur möglich, wenn der Partner seinerseits mit den gezahlten Beiträgen und Zulagen die Höchstgrenze von 2.100 Euro noch nicht erreicht hat – dann kann er auch die Beiträge des mittelbar berechtigten Partners mit absetzen.
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Beispiel

Ehegatte A hat einen eigenen Riester-Anspruch, Ehegatte B ist mittelbar berechtigt. Beide haben Riester-Verträge und erhalten die Zulagen in Höhe von 154 Euro jährlich. A kann seine Beiträge und Zulagen in Höhe von 1.400 Euro zusätzlich steuerlich geltend machen, B zahlt 1.000 Euro in den Vertrag ein. Davon können 700 Euro bis zum Erreichen der Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Würde A selbst bereits 2.100 Euro Beitrag und Prämien steuerlich geltend machen, könnte B keine Prämien mehr steuermindernd einsetzen.
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