Der Staat unterstützt Vorsorgesparer im Rahmen der Riester-Rente mit Geldgeschenken und Steuervorteilen. Nicht nur Familien profitieren stark von dieser Förderung, auch Geringverdiener machen ein dickes Plus. Das Bundesfinanzministerium weist auf Förderqouten von bis zu 90 Prozent hin.
Die Riester-Rente hilft, eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Die öffentliche Förderung kann sich sehen lassen: Jedem Riester-Sparer spendiert der Staat jährlich 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro für jedes Kindergeld berechtigte Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro Zuschuss pro Jahr. Allein die Fördergelder summieren sich bei Familien mit Kindern schnell auf 10.000 Euro und mehr, hinzu kommen Steuervorteile.
Riester Vertrag für Alleinerziehende
Eine 25-jährige Alleinerziehende schloss im Jahr 2008 einen Riester Vertrag ab. Im gleichen Jahr hat sie Zwillinge geboren. Ab dem Jahr 2014 geht sie halbtags arbeiten und erzielt ein Bruttoeinkommen von 20.000 Euro. Unterstellt wird, dass sie bis zum Jahr 2030 Kindergeld erhält. Die angenommene Verzinsung ihres Riester-Vertrags liegt bei drei Prozent. Nach 22 Jahren Sparzeit verfügt sie über ein Gesamtguthaben von 27.209 Euro. Dieses setzt sich zusammen aus 25.829 Euro öffentlicher Förderung und einem Eigenanteil von 1.380 Euro. Das bedeutet: Die öffentliche Förderung erbringt 95 Prozent des gesamten Vorsorgeguthabens.
Möglich wird die hohe Förderquote dadurch, dass auf die vier Prozent Eigenanteil, den die Alleinerziehende für den vollen Zuschuss erbringen muss, die staatliche Riester Förderung angerechnet wird. Bei 20.000 Euro Bruttoeinkommen beträgt der Eigenbeitrag 800 Euro im Jahr. Abzüglich 600 Euro Kinderzuschuss plus 154 Euro Grundzulage, braucht die Frau also nur 60 Euro im Jahr selbst in den Vertrag einzuzahlen. „Gemessen an der Eigenleistung, erhalten Geringverdiener die höchste Förderung“, so ein Sprecher des Finanzministeriums.
Tipp: Unser
Riester-Rechner zeigt Ihnen, mit welcher Förderung Sie rechnen können.