Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 05:34 Uhr
Startseite » Versicherungen » Altersvorsorge
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Altersvorsorge

Für Arbeitslose ist das „Riestern“ besonders wichtig

02.02.2011 08:00
Von Rolf Winkel
Zusätzliche Vorsorge fürs Alter tut Not, weil die gesetzliche Rente sinkt. Dies gilt erst recht für Arbeitslose. Auch für sie gibt’s die „Riester-Förderung“ für private Alterssicherungs-Verträge.
Riester Riester-Vorsorge Arbeittslose Verbrauchwerportal Biallo.de
Zeiten der Arbeitslosigkeit sind für die gesetzliche Rente wenig wert. Dies betrifft besonders Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II. Daher ist gerade für sie eine zusätzliche Altersvorsorge besonders wichtig. Wer seinen Job verliert und noch keinen privaten Vorsorge-Vertrag der Marke „Riester“ geschlossen hat, kann das auch als Arbeitsloser für wenig Geld noch nachholen.
 
Zuschüsse auch bei Arbeitslosengeld

Denn auch wer Arbeitslosengeld I oder ALG II bezieht, kann staatliche Riester- Zuschüsse erhalten. Die vollen Riester-Zulagen gibt’s allerdings nur für denjenigen, der jährlich bestimmte Mindestbeträge für seine private Altersvorsorge anspart. Dies gilt auch für Arbeitslose. Wie hoch dieser Mindestbetrag ist, hängt von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr ab. 2011 zählen also die Einkünfte aus dem Jahr 2010.
Zum persönlichen VergleichRiester-Rentenversicherung
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Zulagen für Riester-Sparer

Wenn diese sich zum Beispiel auf 15.000 Euro beliefen, so liegt der Mindestsparbetrag im Jahr 2011 bei 600 Euro (vier Prozent). Diese müssen die Riester-Sparer aber nicht voll selbst aufbringen, denn der Staat zahlt erheblich zu. Riester-Sparer haben Anspruch Grund- und Kinderzulagen. Für einen Versicherten mit zwei Kindern schießt der Staat immerhin 524 Euro zu einem Riester-Vertrag zu. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, liegt die Zulage sogar noch um 115 Euro pro Jahr höher (300 Euro statt 185 Euro pro Kind).

Da die Zulagen im Beispielfall 524 Euro betragen, liegt der Eigenbeitrag hier nur bei ganzen 76 Euro jährlich, denn zusammen mit den Zulagen wird dann der erforderliche jährliche Sparbetrag von 600 Euro erreicht. Der jährliche Eigenbetrag muss übrigens mindestens bei 60 Euro im Jahr – also fünf Euro im Monat – ausmachen.

Riester-Ersparnisse nicht angerechnet

Für etliche Bezieher von Arbeitslosengeld II lohnt sich das „Riestern“ besonders. Indirekt übernimmt der Staat nämlich häufig für sie den Eigenbetrag zum Riester-Vertrag. Denn sie können diesen häufig von ihrem anrechenbaren Einkommen absetzen. Dies gilt beispielsweise für ALG-II-Bezieher, die die Hartz-IV-Leistung zusätzlich zu einem (niedrigen) Arbeitseinkommen erhalten. Die Einkünfte der Betroffenen werden mit dem ALG II verrechnet. Was sie also verdienen, mindert die Zahlungen des Hartz-IV-Amtes. Allerdings werden nicht ihre kompletten Einkünfte berücksichtigt. Sie können vielmehr bestimmte Freibeträge – darunter auch den von ihnen geleisteten Mindesteigenbetrag zur Riester-Rente – absetzen. Und so kommt der Staat indirekt für ihren Riester-Eigenbetrag auf.

Zudem gelten Riester-Ersparnisse beim ALG II nicht als anrechenbares Vermögen. Übrigens: Sollte die Betroffenen einmal nicht in der Lage sein, die vereinbarten Riester-Zahlungen zu leisten, können sie die Sparleistung einfach stoppen und später wieder hochfahren.
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Jens Koehler/ddp ID:739
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Ab in die eigenen vier Wände!

Mit Wüstenrot. Ihre Vorteile:
- Darlehen schon ab 1,6 %,
- keine Darlehensgebühr,
- bis zu 21.600 Euro staatliche Förderung,
- Sondertilgung jederzeit möglich.
Jetzt kostenlose Beratung anfordern ...

Übersicht Versicherungen

Anzeige
Biallo-Blog
Neu im Blog:

Der unendliche Wulff

Seit rund zwei Monaten ist der Zirkus Wulff nun auf Tour: ein Darlehen einer ursprünglich vermögenslosen Unternehmergattin, Tricks und Halbwahrheiten über eine Baufinanzierung, ein Upgrade im Flieger hier, sechs Urlaube in den Feriendomizilen von Freunden dort... zum Blog
Kolumne von Horst Biallo

Günstiges Geld

Manchmal kommt es ganz dicke: Das Finanzamt fordert eine Steuernachzahlung, das Auto benötigt neue Reifen - und dann geht auch noch die Heizung kaputt. In solchen Fällen kommt man zuweilen nicht drum herum, einen Ratenkredit aufzunehmen. Unter Druck zum nächstbesten Angebot zu greifen, ist aber keine gute Idee. ... mehr
PKV
Private Krankenversicherung
Mit dem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen und Ihre Versorgung verbessern. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.
Angebot anfordern
.
© 2012 Biallo & Team GmbH