Wer längere Zeit ohne Job ist, erhält später auch eine niedrigere Altersrente. Dies betrifft besonders Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II. Daher ist gerade für sie eine zusätzliche Altersvorsorge besonders wichtig. Wer seinen Job verliert und noch keinen privaten Vorsorge-Vertrag der Marke „Riester“ geschlossen hat, kann das auch als Arbeitsloser für wenig Geld noch nachholen.
Zuschüsse auch bei Arbeitslosengeld
Denn auch wer Arbeitslosengeld I oder ALG II bezieht, kann staatliche Riester- Zuschüsse erhalten. Die vollen Riester-Zulagen gibt’s allerdings nur für denjenigen, der jährlich bestimmte Mindestbeträge für seine private Altersvorsorge anspart. Dies gilt auch für Arbeitslose. Wie hoch dieser Mindestbetrag ist, hängt von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr ab. 2012 zählen also die Einkünfte aus dem Jahr 2011.