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Riester für Hausfrauen

Im Huckepack zum Riester-Vertrag

13.09.2010 08:00
Von Rolf Winkel
Riester Riester-Rente Riester-Förderung Hausfrauen Verbraucherportal Biallo.de
Nur etwa jeder dritte Förderberechtigte hat bisher einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Wer dies bislang versäumt hat, kann dies jederzeit noch nachholen – dies gilt auch für viele Hausfrauen.
„An privater Vorsorge führt kein Weg vorbei“, sagt Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung – einer Institution, die keineswegs für Panikmache bekannt ist. Er ergänzt: „Tatsache ist einfach, dass das Rentenniveau sinken wird – das ist völlig klar. Und dafür ist ein Ausgleich nötig. Deshalb empfehlen wir dringend, zusätzlich privat vorzusorgen.“
Zum persönlichen VergleichRiester-Rentenversicherung
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Riester-Verträge können abschließen unter anderem
  • alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,
  • Beamte,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und von Hartz IV,
  • alle, die zwar arbeitslos sind, aber kein Arbeitslosengeld II erhalten, weil sie nicht als „bedürftig“ gelten (etwa wegen des zu hohen Einkommens des Ehepartners), und
  • Eltern von Kindern unter drei Jahren.
Hausfrauen gehören zu keiner dieser Gruppen. Doch auch für sie kommt ein Riester-Vertrag in Frage – und zwar im „Huckepack-Verfahren“ über ihren Ehepartner.
Ein Beispiel: Die Kölnerin Jutta Krämer (44) ist gelernte Krankenschwester und derzeit „hauptberuflich“ Mutter. Daneben jobbt sie als Verkäuferin in einem kleinen Buchladen. Doch ihr 380-Euro-Job ist nicht versicherungspflichtig – und somit ist sie persönlich auch nicht „riester-berechtigt“. Dennoch hat sie bereits 2005 einen privaten Altersvorsorge-Vertrag abgeschlossen. Und das geht so: Ihr Ehemann ist über seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung riester-berechtigt und hat für sich selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Frau Krämer konnte deshalb – wie viele Ehefrauen – einen so genannten Zulagenvertrag abschließen. Jutta Krämer hat drei Kinder. Für jedes gibt’s die volle Zulage, insgesamt sind das 555 Euro pro Jahr. Zusammen mit der Grundzulage kommen 709 Euro zusammen, die der Fiskus zum privaten Alterssicherungsvertrag von Frau Krämer zuschießt. Bislang musste sie hierfür noch nicht einmal eigene Beiträge abführen, sie konnte sich darauf beschränken, die staatlichen Riester-Zulagen für sich selbst und ihre Kinder anzusammeln. Das wird sich 2012 ändern: Alle Riester-Sparer müssen dann jährlich mindestens 60 Euro selbst auf ihren Riester-Vertrag einzahlen, um von der staatlichen Förderung profitieren zu können.
 
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