Für frischgebackene Eltern gibt es dabei noch ein besonderes Bonbon vom Gesetzgeber: Für jedes Kind, das 2008 oder später geboren wurde bzw. wird, erhält eine Mutter (oder auch ein Vater) mit Riester-Vertrag pro Jahr eine Zulage von 300 Euro (statt der 185 Euro für die vorher geborenen Kinder). Eine Mutter mit zwei Kindern – eines davon ab 2008 geboren – hat damit pro Jahr Anspruch auf 485 Euro Zuschüsse für ihre beiden Kinder. Hinzu kommen nochmals 154 Euro für sie selbst – insgesamt gibt es also 639 Euro.
Nicht jeder bekommt die volle Zulage
Die vollen Riester-Zulagen bekommen allerdings nur diejenigen, die jährlich bestimmte Mindestbeträge für ihre private Altersvorsorge ansparen. Dies gilt auch für junge Eltern. Wie hoch dieser Mindesteigenbetrag ist, hängt von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr ab. 2011 zählen also die Einkünfte aus dem Jahr 2010. Wenn sich diese im Beispiel der Mutter auf 15.000 Euro beliefen, so liegt der Mindestsparbetrag im Jahr 2011 bei 600 Euro (vier Prozent). Da die Zulagen (hier: 639 Euro) mit dem zu zahlenden Eigenbetrag (hier: 600 Euro) verrechnet werden, müsste die Mutter – theoretisch – gar nichts selbst bezahlen. Für solche Fälle und für Riester-Berechtigte, die im Vorjahr gar kein eigenes Einkommen hatten, ist ein Mindest-Eigenbetrag von 60 Euro im Jahr vorgesehen. Im Beispielfall muss die junge Mutter also gerade einmal fünf Euro pro Monat auf einen Riester-Sparvertrag einzahlen und wird so mit der vollen Zulage in Höhe von 639 Euro belohnt.
Und was ist, wenn die Mutter nach dem Ende ihrer Kindererziehungszeit nicht mehr riesterberechtigt ist? „Kein Problem“, sagt Glanz, „schlimmstenfalls lässt sie den Vertrag ruhen, bis sie wieder förderberechtigt ist“. Theoretisch können Riester-Verträge auch gekündigt werden. Doch das ist nicht ratsam, weil dann die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden müssen.