Auskunft müssen Antragsteller im ambulanten Bereich, wo es meist um die ärztlichen Untersuchungen der letzten drei bis fünf Jahre geht. Auch wenn Bagatellerkrankungen in der Regel ohne Bedeutung sind: Was eine Bagatelle ist, entscheidet besser der Versicherer und nicht Sie selbst.
Niemand sollte im Antrag Arztbesuche unterschlagen, weil er sie selbst für irrelevant hält. Auch stationäre Behandlungen müssen angegeben werden, oft sogar für die letzten zehn Jahre. Eine weitere Frage bezieht sich auf Operationen, wobei damit die stationären wie auch die ambulanten gemeint sind. Ebenfalls gefragt wird nach psychischen Behandlungen in den letzten fünf bis zehn Jahren. Wer in diesem Zeitraum in psychischer Behandlung war, muss mit einem Risikozuschlag oder sogar mit Ablehnungen rechnen.