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03.01.2012 15:51

Risikoprüfung und Risikozuschlag

Hürden vor dem Abschluss der privaten Krankenversicherung

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Vor dem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung steht immer die Gesundheitsprüfung. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen private Versicherer in den regulären Tarifen prüfen, ob oder unter welchen Voraussetzungen Sie als Antragsteller aufgenommen werden. Bei Vorerkrankungen oder besonderen Risikofaktoren kann in seltenen Fällen eine Ablehnung erfolgen, meistens erheben die Versicherer einen Risikozuschlag.
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Hindernisse auf dem Weg zur privaten Krankenversicherung gekonnt überwinden
Auskunft müssen Antragsteller im ambulanten Bereich, wo es meist um die ärztlichen Untersuchungen der letzten drei bis fünf Jahre geht. Auch wenn Bagatellerkrankungen in der Regel ohne Bedeutung sind: Was eine Bagatelle ist, entscheidet besser der Versicherer und nicht Sie selbst. Niemand sollte im Antrag Arztbesuche unterschlagen, weil er sie selbst für irrelevant hält. Auch stationäre Behandlungen müssen angegeben werden, oft sogar für die letzten zehn Jahre. Eine weitere Frage bezieht sich auf Operationen, wobei damit die stationären wie auch die ambulanten gemeint sind. Ebenfalls gefragt wird nach psychischen Behandlungen in den letzten fünf bis zehn Jahren. Wer in diesem Zeitraum in psychischer Behandlung war, muss mit einem Risikozuschlag oder sogar mit Ablehnungen rechnen.
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Sämtliche Angaben ohne Gewähr

Auf den Zahn gefühlt

Ebenfalls ein Thema sind die Zähne. Hier geht es weniger um Routine-Behandlungen, sondern vor allem um den Zustand des Gebisses. Entscheidend ist, ob Zähne fehlen, ob gerade eine Behandlung läuft oder ob kieferorthopädische Maßnahmen geplant sind. Einige Versicherer wollen es auch ganz genau wissen, um ihr Risiko einzugrenzen und fragen nach bereits erfolgten Behandlungen und deren Alter. Denn erfahrungsgemäß werden zehn Jahre alte Brücken und Kronen irgendwann ersetzt werden müssen.
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