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06.01.2012 14:39

Rürup-Rente ab 2012

Neue Regeln - wenig Fußangeln

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Gut 1,3 Millionen Bundesbürger nutzen die Rürup-Rente zur privaten Altersvorsorge. Ab 2012 gewährt der Staat höhere Steuerboni. Allerdings profitieren nicht alle Sparer gleichermaßen. Für wen ist die Rente geeignet, welche Fußangeln gilt es zu beachten?
Rürup-Rente ab 2012 Neue Regeln - wenig Fußangeln Finanzportal Biallo.de
Per Rürup-Rente werden Selbstständige bei der Altersvorsorge staatlich unterstützt
Die Basis- oder Rürup-Rente zielt auf Selbstständige, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder betriebliche Altersvorsorge haben. Damit auch diese Gruppe die private Alterssicherung nicht vernachlässigt, setzt der Staat mit Steuervorteilen Sparanreize. Das Finanzamt akzeptiert Einzahlungen in Rürup-Verträge von bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren.

Positiv: Ab 2012 erkennt die Behörde 74 Prozent davon als Sonderausgabe an – zwei Prozent mehr als 2011. Unterm Strich werden bis zu 14.800 bzw. 29.600 Euro steuerlich wirksam. Damit beteiligt sich der Fiskus bis zu einem Drittel an den Vorsorgekosten. Beispiel: Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro überweist 12.000 Euro in einen Rürup-Vertrag. Das Finanzamt akzeptiert 8.880 Euro als Sonderausgabe. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent beträgt die Steuerersparnis inklusive Solidarzuschlag 3.935 Euro. Bis 2025 steigt der Sonderausgabenabzug auf 100 Prozent, dann spart der Vorsorgesparer jährlich mehr als 5.300 Euro an Steuern.
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Limitierter Steuerbonus

„Nicht alle Rürup-Sparer können den Steuervorteil vollständig nutzen“, sagt Peter Kauth von Steuerrat24. Grund: Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder in ein berufsständisches Versorgungswerk, wie sie etwa Ärzte oder Anwälte leisten, zählen ebenfalls zum absetzbaren Vorsorgeaufwand. Diese Beiträge schmälern den Rürup-Bonus. So kann ein Orthopäde, der 14.000 Euro in sein Versorgungswerk einzahlt, höchstens noch 6.000 Euro an Rürup-Zahlungen beim Finanzamt geltend machen, der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für 2012 schmilzt auf 4.440 Euro.
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Weitere Neuerungen

Rürup-Sparer, die ihren Vertrag 2012 abschließen, erhalten frühestens mit 62 Jahren Rentenzahlungen, bislang erlaubte das 60. Lebensjahr den Rentenstart. Der garantierte Mindestzins sinkt von 2,25 auf 1,75 Prozent. Der Mindestzins greift bei klassischen Rentenpolicen, fondsbasierte Verträge gewähren keine Zinsgarantie.

Fallstricke

Das Vorsorgekapital fließt nur als lebenslange Rente zurück – Kapitalwahlrecht, Teilauszahlungen oder vorzeitige Kündigung sind ausgeschlossen. „Sparer kommen nicht an ihr Geld heran“, kritisiert Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Hinzu kommt, dass die Rente weder vererbt noch beliehen werden darf. Die starren Vertragsregeln sind für viele Anleger ungeeignet. Vorteilhaft sind dagegen flexible Prämienzahlungen, da Ratentermine und Beitragshöhen veränderlich sind.

Drei Modelle

Rürup-Renten gibt es als klassische und als fondsbasierte Versicherung sowie als Fondssparplan. Gut planbar sind klassische Policen, denn sie garantieren bereits bei Vertragsbeginn eine feste Mindestrente. Laut Analysehaus Morgen & Morgen erhält ein 40-jähriger Single, der monatlich 300 Euro einzahlt, ab 65 bei Huk24 eine anfängliche Monatsrente von 443 Euro, Debeka gewährt 433 Euro und die Hannoversche Leben 430 Euro – der schlechteste Anbieter zahlt gut 50 Euro weniger! Addiert man dazu die nicht garantierten Überschüsse, steigen die Rentenprognosen um rund 200 Euro. Fondspolicen und -sparpläne empfehlen sich, wenn der Grundbedarf im Alter bereits gesichert ist. Grund: Laufen die Fonds schlecht, kann es zu Verlusten kommen, da Rürup-Fonds keine Kapitalgarantie bieten.

Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:

Funktionsweise
  • Strenge Regeln
  • Staatliche Förderung
  • Vorteile während der Sparphase
  • Absicherung für die Familie
Klassische Rürup-Rentenversicherungen im Vergleich (Tabelle)

Neuerungen und Fallstricke
  • Limitierter Steuerbonus
  • Verschiebung Regelaltersgrenze
  • Absenkung Mindestzins
  • Keine Kapitalgarantie
  • Unisex-Tarife
  • Keine vorzeitige Verfügung
  • Nicht übertragbar
  • Teure Kombi-Verträge
Besteuerung in der Rentenphase
  • Wachsende Rentenbesteuerung
  • Rentenfreibetrag
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge
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