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Samstag, 11.02.2012 16:51 Uhr
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Einzahlungen monatlich – oder in größeren Beträgen

Die Einzahlungen können bei den meisten Anbietern ganz nach Gusto erfolgen – in monatlichen Raten oder in größeren Beträgen. Man muss jedoch auch wissen: Das Sparkapital ist weder beleihbar, veräußerbar, übertragbar, vererbbar noch kapitalisierbar. So erhält der Neu-Rentner sein Geld nicht auf einen Schlag, sondern nur als Rente und frühestens ab 60. Andererseits hat sich Vater Staat dabei offensichtlich was gedacht. Denn die Steuervergünstigungen zahlt er für eine private Altersvorsorge. Und die muss nicht schon mit 55 Jahren anfangen.

Stirbt der Kunde vorzeitig, bekommen die Erben normalerweise nichts – es sei denn, für Ehepartner und Kinder wurde ein Hinterbliebenenschutz vereinbart. Das Extra nage jedoch an der Rendite, warnt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV): „Wer sich für Rürup entscheidet, muss davon ausgehen, dass er lange lebt.“ Dafür ist Rürup Hartz-IV-sicher: Das Vermögen muss nicht angetastet werden, bevor Arbeitslosengeld II fließt.
Hoher Steuersatz, hohe Rendite

„Verbraucher sollten sich vor dem Abschluss gut informieren, ob sich Rürup für sie lohnt“, empfiehlt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Steuern zu sparen sollte nicht Hauptmotiv für den Abschluss sein, wichtig ist auch die Wertentwicklung sowie die Qualität des Anbieters“, sagt Grieble.

Außer für Selbstständige und Freiberufler kann sich ein Rürup-Vertrag vor allem für ältere Besserverdiener mit hohem Steuersatz auszahlen, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente und viel Kapital zur Verfügung haben. „Sie sparen jetzt mehr Steuern, als sie später als Rentner zahlen müssen“, sagt BdV-Mann Rudnik. Auch wohlhabende Rentner, die ihre Altersversorgung aufbessern wollen, können durch einen Vertrag mit sofortiger Rentenzahlung gegen Einmalbetrag profitieren. Grundsätzlich gilt: Je mehr Steuern man zahlt und je kürzer die Laufzeit des Vertrags ist, desto höher ist die Renditechance.
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