
Vor dem Abschluss einer Rürup-Rente, sollten Verbraucher genau rechnen
Die Rürup-Rente wird von Versicherungen und Fondsgesellschaften als Steuersparmodell gepriesen. Das gilt jedoch in erster Linie für Freiberufler und Besserverdiener.
Die Rürup-Rente führt ein Mauerblümchen-Dasein. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag von Union Investment bleibt die Riester-Rente mit 90 Prozent die bekannteste Form der privaten Altersvorsorge, während Rürup nur jedem fünften (19 Prozent) etwas sagt.
Dabei ist die 2005 eingeführte Basisrente für Selbstständige die einzige Chance, steuerlich gefördert fürs Alter zu sparen. Zwar gibt es für sie keine Zulagen wie bei der Riester-Rente, dafür gewährt der Fiskus attraktive Steuervorteile. Davon profitieren vor allem Selbstständige und Freiberufler, aber auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte.
Finanzamt spart mit
Das Finanzamt erkennt Einzahlungen von bis zu 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Ehepaare) an. Davon sind in diesem Jahr 68 Prozent als Sonderausgaben absetzbar – also bis zu 13.600 Euro (Singles) bzw. 27.200 Euro (Ehepaare). Bis 2025 steigt der abzugsfähige Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte auf dann 100 Prozent. Beiträge in die gesetzliche Rente oder in ein berufsständisches Versorgungswerk mindern die Abzugsbeträge für die Rürup-Rente jedoch.
Trotzdem: Ein Selbstständiger, der 5.000 Euro in ein Versorgungswerk eingezahlt hat, kann seine Steuerschuld mit zusätzlichen 15.000 Euro, die er in eine Rürup-Police investiert, immerhin um über 4.000 Euro reduzieren. Im Gegenzug ist die Rente im Alter steuerpflichtig.