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13.07.2011 11:59

Rürup-Rente

Cleveres Steuersparmodell für Ältere

von
Steuerbelastete Rentner und Pensionäre oder Personen, die kurz vor dem Ruhestand sind, können aus einer Rürup-Rentenversicherung ein echtes Steuersparmodell machen.
Rürup-Rente Cleveres Steuersparmodell für Ältere Finanzportal Biallo.de
Eine Rürup-Rente fließt lebenslang. Bereits nach einem Jahr erhöht sich in der Regel die garantierte Rente durch Gewinnanteile
Die Rürup-Rente fordert grundsätzlich keine lange Ansparphase. Denn man kann sie innerhalb weniger Jahre durch hohe Beitragszahlungen aufbauen. Im Extremfall geht das sogar durch eine Einmalzahlung kurz vor dem geplanten Rentenbeginn oder im Ruhestand. Der Weg: Man schließt eine sofort beginnende Rentenversicherung als Rürup-Modell ab und zahlt den Betrag auf einen Schlag ein. In diesem Jahr erkennen die Finanzämter 72 Prozent der geleisteten Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) steuerlich an.
Vergleich Rürup-Basisrentenversicherung
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Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Modellrechnung: Zahlt ein verheirateter Rentner beispielsweise 20.000 Euro auf einen Rürup-Rentenvertrag ein, so kann er 14.400 Euro steuerlich absetzen, bei 40.000 Euro Einzahlung somit 28.800 Euro! Gleichzeitig sichert er sich im Gegenzug ein Leben lang eine günstige Besteuerung der Rente. Von der 2011 beginnenden Rente muss der Rentner nur anteilig 62 Prozent mit seinem geringen persönlichen Steuersatz versteuern.
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Eine Rürup-Rente fließt lebenslang. Bereits nach einem Jahr erhöht sich in der Regel die garantierte Rente durch Gewinnanteile. Deren Höhe ist allerdings nicht garantiert. Ist die Gewinnrente dem Vertrag gutgeschrieben, kann sie niemals sinken. Sie ist also für die Zukunft garantiert!

Besteuerung

Die Besteuerung der Rürup-Rente in der Auszahlungsphase richtet sich jeweils nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der zum Rentenstart einmal festgelegte Steueranteil ändert sich später nicht mehr. Wer 2011 in Rente geht, muss lebenslang nur 62 Prozent seiner Rente versteuern. Danach steigt der steuerpflichtige Teil stufenweise für jeden neuen Rentner-Jahrgang bis zum Jahr 2020 um zwei Prozentpunkte, anschließend bis 2040 jährlich nur noch um einen Prozentpunkt. Wer 2040 in den Ruhestand tritt, versteuert seine Rente dann zu 100 Prozent.
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