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26.01.2010 15:19 Uhr
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Rürup-Rente

Neues Zertifikat mit wenig Nutzen

Von Rolf Winkel
Rürup-Rente Zertifikat Gütesiegel Finanzportal Biallo.de
Zertifikat für Rürup-Rente - kaum aussagekräftig
Nach der Riester-Rente wurde 2005 die sogenannte Basis-Rente eingeführt, mit der man steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen kann. Von Verbraucherschützern haben diese Renten-Verträge, die nach ihrem „Erfinder“ auch „Rürup-Renten“ genannt werden, mitunter schlechte Kritiken bekommen. Seit Anfang 2010 gibt es nun auch für diese Finanzprodukte eine staatliche Zertifizierung. Was steckt dahinter?
Rund eine Million Basis-Renten-Verträge gibt es inzwischen. Vor allem für viele Selbstständige sind diese steuerbegünstigen Verträge eine interessante Möglichkeit, um staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Bis maximal 20.000 Euro (für Ehepaare gilt der doppelte Wert) können sie pro Jahr steuerbegünstigt auf einen Basisrenten-Vertrag einzahlen und derzeit 70 Prozent des eingezahlten Betrags von der Steuer absetzen. Auch gut verdienende abhängig Beschäftigte können diese Möglichkeit nutzen – allerdings mit niedrigeren Beträgen, weil ihre Abgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil) an die gesetzliche Rentenversicherung auf die Grenzbeträge von 20.000 (bzw. 40.000) Euro angerechnet werden.

Neue Zertifizierung


Die Basisrente gehört zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge. Sie soll für Selbstständige das sein, was die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer ist: Eine Grundversorgung im Alter. Bemerkenswert ist daher, dass bislang die Produkte zur Basisrente – anders als die Riester-Renten – keiner Zertifizierung unterlagen.
Rechner
Rürup-Rente
Rürup-Rente Anbieter im Vergleich
Riester-Rente
Riester-Rente Anbieter im Vergleich
Foto(s): Falko Matte/Fotolia.com Falko Matte/Fotolia.com
Das hat sich zum 1. Januar 2010 geändert. Dafür hat das schon Ende 2008 von der Großen Koalition verabschiedete Jahressteuergesetz 2009 gesorgt. Danach können Beiträge, die in Basis-Renten-Verträge fließen, künftig steuerlich nur noch dann als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der Vertrag „nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist“. Dies bestimmt nun das Einkommensteuergesetz (Paragraf 10 Absatz 2, Satz 2).

Auch das Gesetz, in dem die Zertifizierung geregelt ist, wurde geändert und trägt nun den Namen „Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen“. Zuständig für die Zertifizierung ist derzeit noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und ab Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern.
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