Nach dem aktuellen Steuerrecht steigt die Besteuerung der gesetzlichen Rente, der Pensionen sowie auch der
Rürup-Rente Jahr für Jahr stufenweise an - bis 2020 um je zwei Prozentpunkte, anschließend bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt. Der steuerpflichtige Teil der Rente ist somit abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Wer im Jahr 2040 Rentner wird, muss sein Alterseinkommen zu 100 Prozent versteuern. Wer jedoch schon 2012 in Rente geht, braucht bis zum Tod lediglich 64 Prozent versteuern. Erreicht der Sparer die Rente im Jahr 2016, sind 72 Prozent zu versteuern.