Im Jahr 2012 können Rürup-Sparer 74 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um weitere zwei Prozent an, wobei jeweils eine jährliche Höchstgrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro (Ledige/Verheiratete) gilt. Das bedeutet, dass 2012 ein Rürup-Sparer bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen kann. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielt er so einen Steuerrabatt von 6.216 Euro. Verheiratete genießen den doppelten Steuerbonus.
„Klar im Vorteil sind die Wohlhabenderen, denn wer viel verdient und viele Steuern zahlt, profitiert hier am deutlichsten von der staatlichen Steuerförderung“, so der Tenor der Warentest-Experten.