Nach der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ist die Rürup-Rente die dritte Möglichkeit, privates Vorsorgekapital mit staatlicher Unterstützung aufzubauen. Die auch als Basis-Rente bezeichnete Zusatzvorsorge ist besonders für Selbstständige interessant, die keinen Anspruch auf staatliche Riester-Förderung haben. Bei der Rürup-Rente geschieht die Förderung ausschließlich über Steuervergünstigungen. Im Gegensatz zur Riester-Förderung, bei der die Steuerkomponente nach Umfang und Höhe feststeht, wächst der Steuerbonus bei der Rürup-Rente in den kommenden Jahren stetig an. Rürup-Sparer profitieren also von steigender Entlastung.
Für das Jahr 2011 können Rürup-Sparer 72 Prozent ihrer Beitragszahlungen als Sonderausgabe absetzen. Wer dieses Jahr 10.000 Euro in eine Basisrente einzahlt, kann seine zu versteuernden Einkünfte demnach um 7.200 Euro mindern. Da der förderfähige Höchstbetrag auf maximal 20.000 Euro gedeckelt ist, erkennt das Finanzamt aktuell bis zu 14.400 Euro an Beitragszahlungen steuerlich an. Der steuerlich relevante Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Für 2012 sind also 74 Prozent der Einzahlungen bzw. miximal 14.800 Euro absetzbar. Ab 2025 können Ledige dann volle 20.000 Euro beim Finanzamt abrechnen, Ehepaare genießen mit 40.000 Euro den doppelten Steuerbonus.
Wachsender Steuerbonus
Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, zeigt ein Beispiel: Ein Selbstständiger erzielt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Er zahlt 12.000 Euro pro Jahr in einen Rürup-Vertrag ein. Steuerlich absetzbar für 2011 sind 72 Prozent davon, also 8.640 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent beträgt die Steuervergünstigung 3.628 Euro. Vorausgesetzt die Steuertarife ändern sich 2012 nicht, könnte der Anleger bei gleicher Einzahlung im kommenden Jahr insgesamt 8.880 Euro in der Steuererklärung ansetzen, entsprechend würde der Steuerbonus um rund 100 Euro auf 3.729 Euro wachsen. Hinzu addieren sich Vorteile beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.