Bei der Übertragung von Vermögen kassiert der Staat – je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens – in der Regel kräftig mit. Die Steuersätze bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer sind nämlich an den Verwandtschaftsgrad gekoppelt. Um die Steuer zu verringern oder gar vollständig einzusparen ist eine rechtzeitige Nachlassplanung notwendig.
Ein Weg für die Familie Steuern zu ersparen ist die Übertragung von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Damit ist die Vermögensübergabe an die künftigen Erben
noch zu Lebzeiten des künftigen Erblassers gemeint. Der Staat gewährt nämlich alle zehn Jahre steuerliche Freibeträge. Schenkungen und Erbvorgänge sind in dieser Höhe stets komplett steuerfrei.
| Freibeträge in Euro für Schenkungen innerhalb von 10 Jahren (01.01.2007) |
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Art der Verwandtschaft |
Steuer-klasse |
Allgemeiner Freibetrag |
Freibetrag für Hausrat, Kleidung, Wäsche |
Freibetrag für Kunst, Sammlungen
Autos, Boote |
| Ehepartner |
I |
307.000 |
41.000 |
10.300 |
| Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind |
I |
205.000 |
41.000 |
10.300 |
Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel.
Nur im Todesfall: Eltern und Großeltern |
I |
51.200 |
41.000 |
10.300 |
Geschiedener Ehegatte, Geschwister, Neffe, Nichten, Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder.
Nur bei Schenkung: Eltern und Großeltern |
II |
10.300 |
Zusammen
10.300 |
| Verlobte, Lebensgefährten sowie alle übrigen |
III |
5.200 |
Zusammen
10.300
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Welche Sparmöglichkeit gibt es noch innerhalb der Familie?
Ehegatten können – unabhängig jeglicher Freibeträge – im Inland selbstgenutzte Immobilien völlig steuerfrei ganz oder teilweise an den anderen Partner übertragen (Paragraf 13, Absatz 1, Nr. 4a, Erbschaftsteuergesetz). Der Wert des Objekts ist dabei unerheblich. Bedingung: Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt der Familie darstellen und überwiegend eigenen Wohnzwecken dienen. Ferien- oder Wochenendwohnungen gehören dazu nicht. Auch eine teilweise Vermietung der Räume wirkt sich schädigend auf die Steuer aus. Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Schenkung gegeben sein. Eine spätere Änderung der Nutzung oder gar ein Verkauf haben keinen Auswirkung. Diese Form der steuerfreien Schenkung unter Ehepartnern ist beliebig oft wiederholbar.