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25.10.2010 14:47

Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung

Lohnen sich Zuzahlungen wirklich?

von
Private Krankenversicherung Zuzahlung Finanzportal Biallo.de
Kosten selber tragen und dafür Prämien sparen - nicht immer lohnt diese Möglichkeit in der Privaten Krankenversicherung
Bei den gesetzlichen Kassen werden Sonderbeiträge und Zuzahlungen der Mitglieder immer wieder heftig diskutiert – bei privat Versicherten sind sie schon seit Jahren der Normalfall, denn es gibt heute kaum noch neue Tarife, die nicht auch mit einer Möglichkeit zur Selbstbeteiligung angeboten werden.
Das Prinzip der privaten Krankenversicherung ähnelt dem der Autoversicherung: Wer Kosten verursacht, muss erst einmal einen Teil davon selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Auf den ersten Blick scheinen die Prämieneinsparungen gewaltig zu sein: Wer als gesunder Versicherter einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung wählt, der kann im Jahr einige Hundert Euro an Versicherungsprämie sparen, wenn er im Krankheitsfall einen Teil der Kosten selbst trägt.
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Arten der Selbstbeteiligung

Es gibt verschiedene Arten der Selbstbeteiligung – je nach Tarif und Leistungsbereich. In einigen Verträgen wird eine Selbstbeteiligung über alle Leistungsbereiche vereinbart. Sie zahlen dann pro Jahr erst einmal eine Summe X selbst, bevor die private Krankenversicherung einspringt. Daneben gibt es eine Selbstbeteiligung in Teilbereichen. Der Selbstbehalt gilt dann z. B. nur für den ambulanten Bereich und nicht für Krankenhausaufenthalte oder Zahnbehandlungen. Bei einem prozentualen Selbstbehalt übernehmen Sie einen definierten Anteil der Kosten (z. B. 15 Prozent) bis zu einer maximalen Summe in Euro – z. B. 300 Euro. Sobald Sie diese maximale Summe innerhalb der Jahresfrist erreicht haben, werden die Kosten zu 100 Prozent übernommen.

Genau nachrechnen ist wichtig

Ob sich eine Selbstbeteiligung rechnet, hängt vor allem von der Beschäftigungsform ab. Bei Angestellten ist die Selbstbeteiligung in aller Regel ein Minusgeschäft. Denn während der Chef zum monatlichen Beitrag einen Anteil von 50 Prozent zusteuern muss und damit auch von einer Beitragsersparnis durch die Selbstbeteiligung profitiert, geht der Arbeitnehmer leer aus, wenn er denn wirklich krank wird und mit seiner Selbstbeteiligung von der privaten Krankenversicherung zur Kasse gebeten wird. Bei Selbstständigen hingegen rechnet sich eine Selbstbeteiligung oft, denn sie tragen die Beitragslast allein und können durch Selbstbeteiligungstarife zumindest solange sparen, wie sie selten zum Arzt gehen.
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