Der erste Riester-Fördertopf besteht aus der Kinderzulage. Eltern erhalten den Kinderbonus von 185 Euro pro Jahr (für ab 2008 geborene gibt es 300 Euro), solange sich der Nachwuchs in Ausbildung, im sozialen Jahr oder im Zivil- bzw. Wehrdienst befindet. Das maximale Höchstalter ist allerdings auf 25 Jahre begrenzt, zudem darf der Sprössling nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr ab 2010 verdienen.
Der zweite Fördertopf kommt Jugendlichen selbst zugute: Sie erhalten die Riester-Grundförderung in Höhe von 154 Euro pro Jahr, wenn sie als Azubi oder Berufsstarter einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Hier besteht keine Altersbegrenzung, allerdings sind vier Prozent der rentenversicherungspflichtigen Einkünfte in den Vertrag einzuzahlen, damit die volle Zulage fließt.
Einmalig 200 Euro Riester-Zulage
Zusätzlich erhalten Jugendliche unter 25 Jahren neben der Grundzulage einen Bonus von einmalig 200 Euro im ersten Beitragsjahr. Diese Regelung wurde mit dem Eigenheimrentengesetz („Wohn-Riester“) im Jahr 2008 eingeführt. Wichtig: Es kommt darauf an, dass das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten entfällt der Zuschlag.
Beispielrechnung - soviel Zusatzrente können Sie erreichen:
Ein 40-jähriger Familienvater mit drei Kindern und einem monatlichen Brutto-Einkommen von 4.000 Euro kann inklusive aller Förderungen ab dem Jahr 2034 eine monatliche Zusatzrente von 453 Euro erzielen (angenommene Verzinsung 3,50 Prozent).
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„Ein gesonderter Antrag für den Berufseinsteiger-Bonus ist nicht erforderlich. Die Grundzulage erhöht sich automatisch, wenn der Riester-Sparer für das jeweilige Beitragsjahr eine Altersvorsorgezulage beantragt“, erläutert Peter Kauth von Steuerrat24.de. Allerdings sollte man unbedingt den geforderten Mindesteigenbeitrag leisten (vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Fördergelder), weil andernfalls sowohl Grundzulage als auch Einsteigerbonus nicht in voller Höhe gezahlt werden.