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02.12.2011 00:30

Steuern sparen

Berufsunfähigkeit im Rürup-Vertrag mitversichern

von
Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherung Finanzportal Biallo.de
Altersvorsorge und Schutz vor Berufsunfähigkeit kombinieren und Steuernsparen
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit einer Basis-Rente nach dem Rürup-Modell für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Schutz gegen Invalidität suchen, können Sie diese beiden Wünsche miteinander verbinden. Denn bei einer Rürup-Rente besteht die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu integrieren.
Die Besonderheit dabei: Während die Beiträge separat abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherungen steuerlich mit Beginn des Jahres 2010 nur als „Andere Versicherungen“ zählen und in der Regel keine steuerlichen Vorteile bringen, weil die Abziehbarkeit meist auf 1.900 Euro im Jahr beschränkt ist, ist der mit einer Rürup-Rente verbundene Schutz gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ steuerlich absetzbar – und das bei Alleinstehenden bis zu 20.000 Euro, bei Verheirateten bis zu 40.000 Euro im Jahr. Im Jahr 2012 werden von diesen Summen 74 Prozent steuerlich anerkannt, bis 2025 steigt dieser Prozentsatz dann auf 100 Prozent, und die Beiträge werden voll anerkannt.
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Absicherung gegen Berufsunfähigkeit: Als Sonderausgaben absetzbar!


Damit die Kosten für Ihren Schutz gegen Berufsunfähigkeit als Sonderausgaben absetzbar sind, dürfen Zusatzabsicherungen wie der Schutz gegen Berufsunfähigkeit nicht mehr als 50 Prozent der Beiträge verzehren. Umgekehrt formuliert: Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der Rürup-Rente muss so vereinbart sein, dass mehr als 50 Prozent der Beiträge auf die Altersvorsorge entfallen. Wird mit den Prämien für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit die 50-Prozent-Marke überschritten, können Sie den überschreitenden Betrag nicht mehr als "Altersvorsorgeaufwendungen" absetzen, sondern nur noch als "Andere Versicherungen" im Rahmen der Sonderausgaben – und das läuft steuerlich meist wie bereits beschrieben ins Leere.
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Rürup und Sonderausgaben: 50-50 lautet die Formel!

Ob die 50-Prozent-Grenze erreicht oder überschritten ist, richtet sich grundsätzlich danach, welcher Beitrag tatsächlich gezahlt wird. Liegt der Tarifbeitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung bei mehr als 50 Prozent, führt die Überschussverrechnung jedoch dazu, dass der tatsächliche Anteil unter 50 Prozent liegt - dann sind die Kosten der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit über den Rürup-Vertrag voll als „Altersvorsorgeaufwendungen“ absetzbar. Liegt der Tarifbeitrag eines Versicherten im Jahr bei 600 Euro für die Altersvorsorge und bei 650 Euro für die Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit über den Rürup-Vertrag, ist die 50-Prozent-Marke eigentlich überschritten. Wenn die Überschussbeteiligung die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung über die Rürup-Rente tatsächlich jedoch auf 550 Euro drücken, dann sind die Kosten voll absetzbar.

Berufsunfähigkeit und Rürup-Rente: Schutz als laufende Rente

Damit die Prämien für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Sonderausgaben bis zu 20.000 bzw. 40.000 Euro absetzbar sind, muss für die Zusatzabsicherung (ebenso wie bei der Altersvorsorge) die Zahlung einer Rente vorgesehen sein. Der einzige Unterschied: Bei einer Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Rürup-Vertrag kann die Rentenlaufzeit zeitlich befristet sein. Alternativ kann bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung auch eine Beitragsfreistellung vorgesehen sein.
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
04.02.2011 10:37 Uhr - von Argusauge
Bitte auch Nachteile nennen
Die steuerlichen Vorteile der Kombination BU/Rürup in der „Ansparphase“ sind schon richtig. Richtig ist aber auch, dass es im Ernstfall hier bei der BU später deutliche Nachteile geben kann. So ist bei der konventionellen BU im Leistungsfall die Rente nur mit dem geringen Ertragsanteil zu versteuern. Tritt jedoch der Leistungsfall beim beschriebenen Kombinationsvertrag ein, so unterliegt die BU-Rente zu 100 Prozent dem persönlichen Steuersatz. Die Besteuerung der Leistungen erfolgt dann nämlich wie bei der normalen Rürup-Rente. Weitere mögliche Nachteile: In den meisten Fällen ist es nicht möglich, die Rürup-Rente einzeln zu kündigen, ohne auch gleichzeitig die BU zu verlieren. Und häufig hat ein guter Rürup-Renten-Anbieter nicht zwingend auch gute Berufsunfähigkeitsversicherungsbedingungen. Darauf sollte ein den Verbraucher beratendes Portal dann schon auch mit hinweisen. Eine Aktualisierung der Rürup-Steuerdaten auf 2011 wäre übrigens auch hilfreich gewesen.
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