„Bei einem Arztbesuch und zwei oder drei Medikamenten, die verschrieben werden, kommen 50 Euro schnell zusammen“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Eigenbelastung zu reduzieren, so dass auch ein Arztbesuch erschwinglich wird.
Hausarzttarif
Eine Möglichkeit, die
Praxisgebühr von zehn Euro im Quartal einzusparen, kann die Teilnahme an einem Hausarztmodell sein. Bei diesem Tarif verpflichtet sich der Patient, bei Beschwerden immer zunächst den Hausarzt aufzusuchen, der dann gegebenenfalls an den Facharzt überweist. So wollen die Kassen kostspielige Doppeluntersuchungen vermeiden und eine bessere Koordination der Versorgung gewährleisten. Allerdings bieten weder alle Kassen einen solchen Tarif an, noch nehmen alle Allgemeinärzte daran teil. Für den Versicherten kann es bedeuten, eventuell die Kasse oder auch den Arzt zu wechseln. Man sollte auch unbedingt nachfragen, ob die Praxisgebühr bei Teilnahme am Tarif tatsächlich wegfällt. Manche Kassen versprechen nämlich auch andere Anreize wie Abendsprechstunden oder Zusatzuntersuchungen.
Befreiung von Zuzahlungen
Wer den Gang zur Apotheke scheut, weil er die hohen Kosten für die
Zuzahlung von Medikamenten fürchtet, sollte nachprüfen, ob er seine Belastungsgrenze bereits erreicht hat: Zwei Prozent des Bruttoeinkommens - ein Prozent bei chronisch Kranken – an Zuzahlungen im Jahr gelten als zumutbar. Alles, was darüber liegt, kann man sich von der Krankenkasse erstatten lassen. Zugrunde gelegt wird bei der Berechnung das Familieneinkommen, also auch das des Ehegatten. Davon sind Freibeträge abzuziehen: 4.599 Euro für den Ehepartner, 7.008 Euro je Kind. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 20.000 Euro muss eine Familie mit zwei Kindern nur 27,70 Euro im Jahr an Zuzahlungen leisten, chronisch Kranke nur 13,85 Euro. Einige Kassen bieten Zuzahlungsrechner auf ihrer Internetseite an, z.B. www.aok.de.
Wie viel man bereits an Zuzahlungen geleistet hat, muss man selbst überprüfen, die Kassen kommen nicht von selbst auf einen zu. Einzureichen sind sämtliche Belege über die Ausgaben sowie ein Einkommensbescheid. Patienten – meist chronisch Kranke –, die Jahr für Jahr über ihrer Belastungsgrenze liegen, können zu Jahresbeginn einen Befreiungsbescheid bei der Kasse beantragen. Sie bezahlen ihren kompletten Eigenanteil zu Beginn des Jahres und sind das restliche Jahr befreit. Ihren Befreiungsbescheid legen sie einfach in der Apotheke vor.