Haben auch Ehemänner Anspruch auf Witwenrente?
Ja, Männer können Witwerrenten beziehen. In den ersten drei Monaten nach dem Ableben des Ehepartners besteht grundsätzlich Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, wenn der Partner selbst Renten bezogen hat bzw. mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Nach dem dritten Kalendermonat kann eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet werden.
Erhalte ich Geld für jedes Babyjahr?
Ja. Frauen, die vor 1921 geboren sind, erhalten das so genannte Babygeld. Mütter, die 1921 oder später auf die Welt kamen, erhalten dagegen so genannte Kindererziehungszeiten auf das Rentenkonto angerechnet. Für Kinder, die bis Silvester 1991 geboren wurden, schreibt die Rentenversicherung ein Jahr Kindererziehungszeit gut. Für Kinder, die nach 1991 geboren sind, werden drei Jahre angerechnet. Aber: Ein Rentenanspruch entsteht nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht ist. Bei zwei Kindern, die ab 1992 geboren sind, ist dies bereits erreicht.
Wie viel darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
Frührentner und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten dürfen höchstens 400 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Verdienen sie mehr, kann die Rentenversicherung die gesetzlichen Rentenzahlungen ganz oder teilweise kürzen. Wer die Regelaltersrente erreicht hat (ab 65, später ab 67 Jahre) kann unbegrenzt hinzuverdienen.
Fließt die Renten automatisch nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben?
Nein. Sämtliche gesetzliche Rentenleistungen, etwa Alters-, Erwerbsunfähigkeits- oder Witwenrenten, müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.