Müssen jetzt alle bis 67 arbeiten?
Nein! Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 greift die neue Regelung in ganzer Härte. Für Jahrgänge von 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsphase, in der die Altersgrenze schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wird. Die Anhebung beginnt ab 2012 und erfolgt zunächst in Ein-Monatsschritten, später in Zwei-Monatsschritten.
Das bedeutet konkret: Der Geburtsjahrgang 1947 muss bis 65 Jahre plus einen Monat arbeiten, der Jahrgang 1948 bis 65 Jahre plus zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1959 geht es dann in Zweierschritten weiter. 1959 muss bis 65 plus 14 Monate arbeiten, Jahrgang 1960 bis 65 plus 16 Monate. Für die Geburtsjahrgänge bis 1946 ändert sich nichts, hier bleibt es bei der Regelaltersrente ab 65 Jahre.
Kann ich nach 45 Betragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Nicht unbedingt! Zwar steht Versicherten nach 45 Beitragsjahren grundsätzlich Altersrente zu, doch ist das 65. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht, muss man Abschläge in Kauf nehmen. Um abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln zu können, muss man bei 45 Beitragsjahren bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben.
Dürfen Frauen weiterhin mit 60 in Rente gehen?
Ja und Nein. Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, dürfen mit 60 Jahren in Rente gehen. In vielen Fällen ist jedoch ein Rentenabschlag notwendig. Allerdings muss man eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Für spätere Geburtsjahrgänge wurde die Regelaltersrente schrittweise bis auf 65 Jahre bzw. 67 Jahre erhöht.