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05.01.2011 00:02

Gesetzliche Rente

Wie lauten die wichtigsten Fragen?

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Seit Jahren ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Dauerbaustelle. Die ständigen Änderungen und Neuerungen erschweren selbst Experten den Durchblick. Wir geben Ihnen auf neun wichtige Fragen klare Antworten.
Rente Altersvorsorge Ruhestand Wie lauten die wichtigsten Fragen Finanzportal Biallo.de
Müssen jetzt alle bis 67 arbeiten?

Nein! Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 greift die neue Regelung in ganzer Härte. Für Jahrgänge von 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsphase, in der die Altersgrenze schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wird. Die Anhebung beginnt ab 2012 und erfolgt zunächst in Ein-Monatsschritten, später in Zwei-Monatsschritten.
 
Das bedeutet konkret: Der Geburtsjahrgang 1947 muss bis 65 Jahre plus einen Monat arbeiten, der Jahrgang 1948 bis 65 Jahre plus zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1959 geht es dann in Zweierschritten weiter. 1959 muss bis 65 plus 14 Monate arbeiten, Jahrgang 1960 bis 65 plus 16 Monate. Für die Geburtsjahrgänge bis 1946 ändert sich nichts, hier bleibt es bei der Regelaltersrente ab 65 Jahre.  
 
Kann ich nach 45 Betragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Nicht unbedingt! Zwar steht Versicherten nach 45 Beitragsjahren grundsätzlich Altersrente zu, doch ist das 65. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht, muss man Abschläge in Kauf nehmen. Um abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln zu können, muss man bei 45 Beitragsjahren bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben.   
 
Dürfen Frauen weiterhin mit 60 in Rente gehen? 

Ja und Nein. Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, dürfen mit 60 Jahren in Rente gehen. In vielen Fällen ist jedoch ein Rentenabschlag notwendig. Allerdings muss man eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Für spätere Geburtsjahrgänge wurde die Regelaltersrente schrittweise bis auf 65 Jahre bzw. 67 Jahre erhöht.
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Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsjahren und Beitragsjahren?

Versicherungsjahre sind Jahre, die man bei der Rentenversicherung versichert ist. Als Versicherungsjahre werden auch Schul- und Ausbildungsjahre angerechnet. Weil man aber nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, wirken diese Zeiten nicht rentensteigernd.

Im Gegensatz dazu sind Beitragsjahre Zeiten, in denen man Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Dadurch erhöht sich die spätere Rente. Das gilt auch für Krankheitszeiten und Zeiträume, in denen man Arbeitslosengeld bekommt. Mütter erhalten für Kinder ebenfalls vom Staat Beiträge gutgeschrieben.

Enden die Abschläge für eine Frührente, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe?

Nein! Die Abschläge bleiben bestehen. Frührentner bekommen auch dann weniger ausgezahlt, wenn sie die Altersgrenze für die Regelaltersrente (65 bis 67 Jahre) erreicht haben. Die Abschläge sind auch bei späteren Hinterbliebenenrenten wirksam.
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Gesetzliche Rente
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Leserkommentare
27.10.2011 13:23 Uhr - von Nurichdarf
Rechnen muss man können
Die Rente ist schon lange nur noch ein Wort; Man lege z.B. ab 18 J. 375€ und lege sie für 45 J. an: das ergibt inkl. % ca. 230.000. Sicher auf d Bank? :Ausgezahlt = 25 Jahre a 12 Monate ca. 9000 Jährlich!= 750€; mon. das Soziamt zahlt bis 290€ Miete und 364€ für das Überleben. = 654 + Hzng.m Hallo klingelt da nix bei euch?????
19.08.2011 14:00 Uhr - von caro will
Renteneintritt
Wie kann es sein, dass man mit 65 J. bei der Rente mit 67 "nur" 45 Beitragsjahre haben muss, ohne dass hier Kürzungen vorgenommen werden, während mit 63 J. und 49 Beitragsjahren (nach dem 14. Lebensjahr mit mittl. Reife Ausbildung begonnen) Kürzungen vorgenommen werden. Wäre schon sinnvoll, wenn das für alle Jahrgänge gelten würde. Hat da jemand Ahnung? Danke.
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