Biallo.de: Depressionserkrankungen nehmen laut aktuellen Zahlen rapide zu, man geht von vier Millionen Betroffenen in Deutschland aus. Dennoch verweigern die meisten Versicherer Versicherungsschutz bei psychischen Erkrankungen. Kann diese Haltung Bestand haben?
Thorsten Rudnik: Private Versicherungen müssen für die breite Masse nicht nur erhaltbar, sondern auch bezahlbar bleiben. Die Haltung vieler Versicherer, insbesondere bei
Lebens-,
Berufsunfähigkeits- und
Krankenversicherungen, Kunden mit psychischen Erkrankungen grundsätzlich abzulehnen oder mit unbezahlbaren Prämien vom benötigten Versicherungsschutz auszuschließen, kann nicht der richtige Weg sein. Die Versicherungsgesellschaften müssen lernen, mit dem Massenphänomen „Depression“ umzugehen. Denkbar sind besondere Tarife oder aber auch maßgeschneiderte Risikoausschlüsse. Dass gar kein Schutz angeboten wird, ist ein unhaltbarer Zustand.
Biallo.de: Bei welchen Versicherungsarten ist die Zurückweisung psychischer Erkrankungen besonders hoch?
Thorsten Rudnik: Bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungsschutz regelmäßig abgelehnt, ebenso bei der Krankenvollversicherung. Probleme bereiten auch manche
Unfallversicherungen und Lebensversicherungen. Im
Sachversicherungsbereich treten hingegen keinerlei Probleme auf. Dort wird der Gesundheitszustand bei Antragstellung ohnehin nicht erfragt und wir sehen hier auch keine nachträgliche Verpflichtung, Erkrankungen zu melden.
Biallo.de: Wie kann eine der veränderten Arbeitswelt - und den daraus resultierenden Erkrankungen - zeitgemäße Lösung aussehen?
Thorsten Rudnik: Solange die privaten Versicherungsgesellschaften keinem Annahmezwang unterliegen, werden sie keine vernünftigen Lösungen anbieten. Der Gesetzgeber ist notfalls gefordert, auch die privaten Versicherer an ihre soziale Verantwortung zu erinnern. Aber auch die Berufsgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben den gesetzlichen Auftrag, für die Arbeitssicherheit Sorge zu tragen – und damit sind selbstverständlich auch vorbeugende Maßnahmen gemeint, die die Psyche der Arbeitnehmer negativ beeinflussen.
Biallo.de: Was empfehlen Sie als BdV Betroffenen, die zurückgewiesen werden wegen psychischer Erkrankungen?
Thorsten Rudnik: Im privaten Versicherungsbereich gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Einen Annahmezwang gibt es bei den oben genannten Verträgen nicht. Versicherung bedeutet die Vorsorge gegen ein Risiko, dessen Eintritt noch ungewiss ist. Wenn sich aber ein gesundheitliches Risiko schon mit der Depression verwirklicht hat, so wird meist kein Vertrag zustande kommen können. Die Annahmepolitik der Versicherer ist aber durchaus unterschiedlich. Eventuell kann ein Versicherungsberater oder -makler über eine anonymisierte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern zumindest eine eingeschränkte Absicherung erreichen.
Biallo.de: Wie lange reicht in der Regel die „Rückwirkung“, also wann darf die letzte psychotherapeutische Beratung stattgefunden haben, damit es nicht zur Leistungsverweigerung oder gar Nichtaufnahme kommt?
Thorsten Rudnik: Entscheidend sind hier die Gesundheitsfragen im Antragsformular, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen können. Wichtig ist, dass der Antragsteller alle Fragen wahrheitsgemäß und ausführlich beantwortet und nichts verschweigt oder verharmlost. Gute Gesellschaften fragen maximal fünf Jahre zurück, andere wollen alles der vergangenen zehn Jahre oder noch weiter zurück wissen.