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Startseite > Versicherungen > Thorsten Rudnik (Bund der Versicherten)
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29.07.2011 15:01

Fünf Fragen an Thorsten Rudnik (Bund der Versicherten)

"Gar keinen Schutz anzubieten, ist ein unhaltbarer Zustand"

von
Vier Millionen Menschen in Deutschland leiden laut aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums unter Depressionen. Der "Spiegel" dieser Woche befasste sich mit der "Burnout-Falle" - und der rasant steigenden Zahl Betroffener. Für Versicherungen sind diese und andere psychische Erkrankungen Anlass, den Versicherungsschutz zu verweigern. Thorsten Rudnik, Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV), sieht dies kritisch.
Thorsten Rudnik (BdV) Psychische Erkrankungen gefährden Vesicherungsschutz Finanzportal Biallo.de
Thorsten Rudnik, Vorstand des Bundes der Versicherten
Biallo.de: Depressionserkrankungen nehmen laut aktuellen Zahlen rapide zu, man geht von vier Millionen Betroffenen in Deutschland aus. Dennoch verweigern die meisten Versicherer Versicherungsschutz bei psychischen Erkrankungen. Kann diese Haltung Bestand haben?

Thorsten Rudnik: Private Versicherungen müssen für die breite Masse nicht nur erhaltbar, sondern auch bezahlbar bleiben. Die Haltung vieler Versicherer, insbesondere bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen, Kunden mit psychischen Erkrankungen grundsätzlich abzulehnen oder mit unbezahlbaren Prämien vom benötigten Versicherungsschutz auszuschließen, kann nicht der richtige Weg sein. Die Versicherungsgesellschaften müssen lernen, mit dem Massenphänomen „Depression“ umzugehen. Denkbar sind besondere Tarife oder aber auch maßgeschneiderte Risikoausschlüsse. Dass gar kein Schutz angeboten wird, ist ein unhaltbarer Zustand.

Biallo.de: Bei welchen Versicherungsarten ist die Zurückweisung psychischer Erkrankungen besonders hoch?

Thorsten Rudnik: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungsschutz regelmäßig abgelehnt, ebenso bei der Krankenvollversicherung. Probleme bereiten auch manche Unfallversicherungen und Lebensversicherungen. Im Sachversicherungsbereich treten hingegen keinerlei Probleme auf. Dort wird der Gesundheitszustand bei Antragstellung ohnehin nicht erfragt und wir sehen hier auch keine nachträgliche Verpflichtung, Erkrankungen zu melden.

Biallo.de:
Wie kann eine der veränderten Arbeitswelt - und den daraus resultierenden Erkrankungen - zeitgemäße Lösung aussehen?

Thorsten Rudnik: Solange die privaten Versicherungsgesellschaften keinem Annahmezwang unterliegen, werden sie keine vernünftigen Lösungen anbieten. Der Gesetzgeber ist notfalls gefordert, auch die privaten Versicherer an ihre soziale Verantwortung zu erinnern. Aber auch die Berufsgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben den gesetzlichen Auftrag, für die Arbeitssicherheit Sorge zu tragen – und damit sind selbstverständlich auch vorbeugende Maßnahmen gemeint, die die Psyche der Arbeitnehmer negativ beeinflussen.

Biallo.de: Was empfehlen Sie als BdV Betroffenen, die zurückgewiesen werden wegen psychischer Erkrankungen?

Thorsten Rudnik:
Im privaten Versicherungsbereich gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Einen Annahmezwang gibt es bei den oben genannten Verträgen nicht. Versicherung bedeutet die Vorsorge gegen ein Risiko, dessen Eintritt noch ungewiss ist. Wenn sich aber ein gesundheitliches Risiko schon mit der Depression verwirklicht hat, so wird meist kein Vertrag zustande kommen können. Die Annahmepolitik der Versicherer ist aber durchaus unterschiedlich. Eventuell kann ein Versicherungsberater oder -makler über eine anonymisierte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern zumindest eine eingeschränkte Absicherung erreichen.

Biallo.de:
Wie lange reicht in der Regel die „Rückwirkung“, also wann darf die letzte psychotherapeutische Beratung stattgefunden haben, damit es nicht zur Leistungsverweigerung oder gar Nichtaufnahme kommt?

Thorsten Rudnik:
Entscheidend sind hier die Gesundheitsfragen im Antragsformular, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen können. Wichtig ist, dass der Antragsteller alle Fragen wahrheitsgemäß und ausführlich beantwortet und nichts verschweigt oder verharmlost. Gute Gesellschaften fragen maximal fünf Jahre zurück, andere wollen alles der vergangenen zehn Jahre oder noch weiter zurück wissen.
Leserkommentare
16.08.2011 16:04 Uhr - von Sich.-Ing.Jörg Hensel
Arbeitsschutz gerichtlich untersagt
Sowohl die Richter des Landesarbeitsgerichtes SH und des Arbeitsgerichtes Kiel als auch die staatliche Arbeitsschutzbehörde haben in diversen Urteilen und Dienstanweisungen den Schutz von schleswig-holsteinischen Arbeitnehmer/innen – insbesondere im Bereich der psychischen Erkrankungen, die vom Arbeitsschutzgesetz erfasst werden - untersagt und unter Sanktion bzw. Bestrafung gestellt. - Az.: 3Sa 236/04, 4Ca 2194 b/03 u.a.m. - Richter/innen Heimann, Becker, Wramp, Kohlmorgen, Engler u.a.. - Insofern muss sich der Beitrags- und Steuerzahler, müssen sich die Krankenkassen, der Rentenversicherer, die Gewerkschaften und andere für Menschenrechte in der Arbeitswelt eintretende gesellschaftlichen Kräfte nicht wundern, wenn es zu solchen eklatanten Verletzungen der Menschenrechte bzw. zu diesbzgl. Körperverletzungen kommt, deren finanzielle Lasten in die zig Millionen gehen. - Staatsanwaltschaft, Parteien bzw. die Politik insgesamt wissen hierüber genau Bescheid und geben nach Außen hin den „Ahnungslosen“. - Letztendlich: Der Bürger bezahlt`s mal wieder.
29.07.2011 23:03 Uhr - von Claus F. Dieterle
Depression
Zur Behandlung von Depressionen möchte ich auch auf die Biblische Krankenheilung (Aufklärung und Beratung) hinweisen. Grundlage sind Aussagen der Bibel. Jesus Christus spricht in Matthäus 11,28: Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich will euch erquicken. Psalm 146,8: Der HERR richtet auf, die niedergeschlagen sind. Mit guten Segenswünschen Claus F. Dieterle Heilpraktiker / Psychotherapie
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