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23.06.2011 14:22

Versicherung

Wenn sie den Schaden nicht zahlt

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Die Beiträge für Versicherungspolicen verschlingen oft hohe Summen. Ärgerlich, wenn die Versicherung dann im Schadensfall die Leistung verweigert oder kürzt. Tatsächlich übersehen viele Versicherungsnehmer wichtige Details im Vertrag. Folge: Gemeldete Schäden sind gar nicht im Leistungsspektrum enthalten.
Versicherung Wenn sie den Schaden nicht zahlt Finanzportal Biallo.de
Beratungsgespräche mit dem Versicherungsmakler oder –vermittler sollte man schriftlich dokumentieren
Es kommt aber auch manchmal „der Verdacht auf, dass hinter einer Leistungsverweigerung Strategie steckt“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Es ist ein simples Rechenexempel: Der Gang vor Gericht, der in einem Vergleich endet, ist günstiger als eine lebenslange Rente zu bezahlen. Wie kann man sich vor solchen Überraschungen schützen?

Vertragsbedingungen

Eine zuverlässige Statistik, welche Versicherer die „Note 1“ bei der Schadensregulierung erhalten, gibt es nicht. Wie sich ein Unternehmen im Schadensfall verhält, lässt sich im Vorfeld nicht einschätzen. Deshalb sollte das Hauptaugenmerk bei Vertragsabschluss auf den Bedingungen liegen. „Sie sind das A und O eines jeden Vertrags“, sagt Rudnik. Was genau versichert ist, unter welchen Umständen und in welcher Höhe sollte klar und eindeutig formuliert sein. Vorteilhaft ist, wenn das Unternehmen im Streitfall bereit ist, sich dem Urteil des Versicherungsombudsmanns, der außergerichtlichen Schlichtungsstelle, zu unterwerfen.
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Beratungsgespräch

Beratungsgespräche mit dem Versicherungsmakler oder –vermittler muss man schriftlich dokumentieren. Die wenigsten lesen das Protokoll vor Vertragsabschluss gründlich durch. Das ist riskant, denn im Streitfall kann das Dokument ein Beweismittel sein. Rät der Makler oder Vermittler dazu, eine Erkrankung unter der Rubrik Gesundheitsfragen zu verschweigen, weil sie unerheblich sei, sollte man das im Protokoll festhalten. Nur so wird für den Versicherungsnehmer im Schadensfall kein Strick daraus.
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Gesundheitsfragen

„Ungenaue oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen sind einer der größten Streitpunkte, weshalb Versicherungsunternehmen Rentenzahlungen aus Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen verweigern“, sagt Rudnik. Viele Fehler entstehen unabsichtlich, weil man sich nicht erinnert oder eine Erkrankung als harmlos einstuft. Im Schadensfall prüfen die Unternehmen die Angaben bis ins letzte Detail. Deshalb sollte man die Fragen sehr gründlich beantworten, beim Hausarzt alle Besuche abfragen und wenn nötig sogar die Krankenkasse kontaktieren.

Was tun im Schadensfall?

Eine Beschwerde mit dem Call-Center des Unternehmens abzuhandeln, ist die falsche Strategie. „Man sollte alles schriftlich festhalten“, rät Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zusätzlich kann man sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend für die Versicherungsunternehmen. In letzter Instanz bleibt der Gang vor Gericht. „Hier sollte man sich von einem Fachanwalt vertreten lassen“, rät Wortberg.

Versicherungsbetrug

Auch Versicherungsnehmer handeln nicht immer einwandfrei. Ergeben sich Ungereimtheiten bei der Schadensmeldung, wird der Versicherer skeptisch. Immerhin geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von einem Schaden von rund vier Milliarden Euro im Jahr durch Versicherungsbetrug aus. Es gibt bei den Unternehmen Experten, die genau nachvollziehen – und zum Teil sogar ausprobieren – ob sich ein Schaden wie geschildert auch tatsächlich ereignet haben kann. Es werden bei Verdacht auf Betrug zum Teil sogar Detektive beauftragt. Dem Versicherten steht dann eine Vertragskündigung ins Haus, für angefallene Regulierungsschäden wird er in Regress genommen und es droht ein Strafverfahren.

Sie möchten mehr wissen? Im unserem ausführlichen Dossier informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:

Bei welchen Policen gibt es die meisten Probleme?

Wie vermeidet man Streit?

Wenn der Versicherer nicht zahlt

Fehler des Versicherungsnehmers


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