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03.06.2011 11:33

Versicherungen

Bei welchen Policen oft Streit droht

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Rechtsschutz- und Lebensversicherungen stehen stets an der Spitze der Beschwerdeliste des Ombudsmanns für Versicherungen. Auch bei Kfz-Haftpflicht, Unfall- und Gebäudeversicherung gibt es immer wieder Streit zwischen Versicherungsnehmer und Unternehmen.
Versicherungen Versicherungen Versicherungsombudsmann Ombudsmann Günter Hirsch  Finanzportal Biallo.de
Professor Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen
2010 gab es insgesamt 18.357 Beschwerden, die beim Ombudsmann eingingen. Allein 38,5 Prozent davon entfielen auf Renten- und Lebensversicherungen, 15,2 Prozent auf Rechtsschutzpolicen. Erst dann folgen Kfz-Haftpflicht, Unfall- und Gebäudeversicherung.

„Die Schlichtungsstelle ist für Verbraucher von Vorteil“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Genau zehn Jahre gibt es die Einrichtung bereits, die von der deutschen Versicherungswirtschaft gegründet wurde und seit 2008 von dem ehemaligen Staatsanwalt und Richter Professor Günter Hirsch besetzt wird. Die Stelle agiert heute als eingetragener Verein. „Leider sind nicht alle Versicherungsunternehmen Mitglied“, sagt Grieble.

Ombudsmann ist zuständig für Streitwerte bis 10.000 Euro

Sinnvoll ist es, wenn das Unternehmen sich in den Bedingungen bereit erklärt, sich beim Streit mit dem Versicherten dem Urteil des Versicherungsombudsmanns zu unterwerfen. Denn seit Ende 2010 wurde der Streitwert, bis zu dem die Entscheidungen des Ombudsmanns bindend ist, auf 10.000 Euro erhöht. „Für den Versicherungsnehmer gilt das allerdings nicht“, sagt Grieble. Ihm stehe immer die Möglichkeit offen, auch nach einer Entscheidung des Ombudsmanns noch vor Gericht zu ziehen.
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Doch auch dem Urteilungsvermögen des Ombudsmann sind Grenzen gesetzt: bei Streitwerten bis 100.000 Euro kann er nur Empfehlungen aussprechen. Fälle, die einen Streitwert von 100.000 Euro überschreiten, liegen nicht mehr in seiner Zuständigkeit. Für Beschwerden, die die private Kranken- oder Pflegeversicherung betreffen, ist ein eigener Ombudsmann zuständig. Für Versicherungsnehmer ist das Verfahren kostenfrei. „Allerdings kann es auch mal länger dauern“, sagt Grieble. 4,4 Monate dauerte ein Verfahren im Jahr 2010 im Durchschnitt, manchmal auch länger.

Bei der am häufigsten von Streit betroffenen Lebens- und Rentenversicherung geht es meist um die vom Versicherungsnehmer als zu niedrig empfundene Auszahlungshöhe oder um Falschberatung – vor allem bei Riester- und Rüruprenten, die sich nämlich nicht für alle Versicherungsnehmer eignen und deshalb vor Vertragsabschluss intensiv geprüft werden müssen. In der Rechtsschutzversicherung - hier gab es sogar einen Anstieg der Beschwerden von 13,9 auf 15,2 Prozent - stellte sich wiederholt heraus, dass das Bedingungswerk für den Verbraucher schwierig zu verstehen ist und immer wieder Streit um die Frage entbrennt, wann ein Rechtsstreit seinen Anfang genommen hat: Noch vor Vertragsabschluss, so dass die Versicherung ihrer Leistungspflicht entkommen kann oder erst danach.

Fast 40 Prozent der Beschwerden waren erfolgreich


Von den eingegangen Beschwerden waren 12.270 zulässig. 38,2 Prozent der Beschwerden waren erfolgreich, ausgenommen die Lebensversicherungen. Hier ist eine klare Entscheidung schwer zu treffen. Als erfolgreich in diesem Sinne werden solche Beschwerdeverfahren angesehen, die dem Versicherungsnehmer vollständig oder zum Teil den gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil bringen.
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Foto: Ombudsmann für Versicherungen ID:5513
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