Doch auch dem Urteilungsvermögen des Ombudsmann sind Grenzen gesetzt: bei Streitwerten bis 100.000 Euro kann er nur Empfehlungen aussprechen. Fälle, die einen Streitwert von 100.000 Euro überschreiten, liegen nicht mehr in seiner Zuständigkeit. Für Beschwerden, die die private Kranken- oder Pflegeversicherung betreffen, ist ein eigener Ombudsmann zuständig. Für Versicherungsnehmer ist das Verfahren kostenfrei. „Allerdings kann es auch mal länger dauern“, sagt Grieble. 4,4 Monate dauerte ein Verfahren im Jahr 2010 im Durchschnitt, manchmal auch länger.
Bei der am häufigsten von Streit betroffenen Lebens- und Rentenversicherung geht es meist um die vom Versicherungsnehmer als
zu niedrig empfundene Auszahlungshöhe oder um
Falschberatung – vor allem bei Riester- und Rüruprenten, die sich nämlich nicht für alle Versicherungsnehmer eignen und deshalb vor Vertragsabschluss intensiv geprüft werden müssen. In der Rechtsschutzversicherung - hier gab es sogar einen Anstieg der Beschwerden von 13,9 auf 15,2 Prozent - stellte sich wiederholt heraus, dass das
Bedingungswerk für den Verbraucher schwierig zu verstehen ist und immer wieder Streit um die Frage entbrennt, wann ein Rechtsstreit seinen Anfang genommen hat: Noch vor Vertragsabschluss, so dass die Versicherung ihrer Leistungspflicht entkommen kann oder erst danach.
Fast 40 Prozent der Beschwerden waren erfolgreich
Von den eingegangen Beschwerden waren 12.270 zulässig. 38,2 Prozent der Beschwerden waren erfolgreich, ausgenommen die Lebensversicherungen. Hier ist eine klare Entscheidung schwer zu treffen. Als erfolgreich in diesem Sinne werden solche Beschwerdeverfahren angesehen, die dem Versicherungsnehmer vollständig oder zum Teil den gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil bringen.