
Ebbe im Geldbeutel? Dennoch sollte man nicht leichtfertig seinen Versicherungsschutz kündigen
Wer durch Arbeitslosigkeit, eine Trennung oder aus anderen Gründen finanzielle Probleme bekommt, der spielt oft mit dem Gedanken, Versicherungen zu kündigen, um Geld zu sparen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Invaliditätsschutz ist das jedoch nur selten eine gute Idee.
Denn während eine Unfallversicherung problemlos nach ein paar Jahren wieder neu abgeschlossen werden kann, werden Sie Probleme bekommen, eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Denn Sie werden älter, damit wird der Schutz teurer und oft führen Vorerkrankungen dazu, dass der Schutz gar nicht oder nur noch unter Auflagen bewilligt wird. Sie sollten deshalb auf jeden Fall versuchen, die Versicherung zu behalten. Als Alternative zur Kündigung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die finanzielle Belastung verringern können.
Nutzen Sie Ihre Fristen
Bei kurzfristigen finanziellen Engpässen muss der Versicherer Ihnen zunächst einmal eine Frist setzen, bevor er Ihren Vertrag kündigen darf. Zwei Wochen beträgt die Frist bei laufenden Versicherungen, nach Fristablauf verlieren Sie den Versicherungsschutz und der Versicherer darf Ihnen kündigen. Da Sie zusätzlich zu den 14 Tagen meist noch bis zu 6 Wochen Zeit haben, bis überhaupt die Mahnung ins Haus flattert, lassen sich kurzfristige Engpässe so überwinden.
Kündigen Sie Teile der Versicherung
Eine Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist eine Teilkündigung teurer Vertragsbestandteile. So sind manche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt. Hier kann es sinnvoll sein, die Kapitallebensversicherung in eine Risiko-Police umzuwandeln oder die Kapitalversicherung beitragsfrei zu stellen. Auch kann die Rentenhöhe insgesamt verringert werden, sodass Sie im Leistungsfall statt der jetzt vereinbarten 1.500 Euro „nur“ noch 1.250 Euro erhalten. Solche Kündigungen sind jedoch nur möglich, wenn der Versicherer einwilligt und die Policen entsprechend reduziert. Sprechen Sie Ihren Versicherer an!