Nach Angaben des Industrieverbands Garten gibt der durchschnittliche Deutsche rund 180 Euro pro Jahr für grüne Produkte aus, zwei Drittel davon für Blumen, Sträucher und Bäume, ein Drittel für Gartengeräte und -werkzeuge, Teiche und Dekorationen. Nach Einschätzung der Experten des Bundesverbands Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte (BDB) in Köln sorgt auch der demografische Wandel für zusätzliche Umsätze in der Gartenbranche: „Viele ältere Menschen können oder wollen nicht mehr so häufig verreisen und richten sich daher den Garten her – beziehungsweise lassen ihn sich herrichten.“
Doch die grüne Idylle sorgt in der Regel nicht nur für Entspannung, sondern birgt einige Gefahren. „Hierzulande ereignen sich pro Jahr rund 200.000 Unfälle bei der Gartenarbeit. Dabei machen Verletzungen mit scharfen oder spitzen Gegenständen fast die Hälfte aus, gefolgt von Stürzen von Leitern bei der Baumpflege oder der Obsternte,“ erklärt Günter Schießl, Unfallexperte der Allianz. Da die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen nicht greift, empfiehlt Schießl zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen eine private Unfallversicherung.
Als Grundbesitzer müssen Hobbygärtner dazu ihrer Sicherungspflicht nachkommen. Sollte dies nicht der Fall sein und sollte Gartenbesucher zu Schaden kommen, kann selbstverständlich ein Haftpflichtanspruch gegen den Gartenbesitzer gestellt werden. Ist der Garten, beispielsweise ein Teich, ausreichend gesichert, ist zu prüfen, ob die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Für Eigentümer unbebauter Grundstücke, Vermieter oder Verpächter ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wichtig. Sie deckt Haftpflichtschäden aus verletzter Verkehrssicherungspflicht ab.
Auch der Garten selbst, also Mauern, Zäune und Hecken, Gartenhäuser, Hundehütten, Fahnenmasten oder Zisternen, die sich auf dem Grundstück befinden, sind in der Regel mit einer Wohngebäudeversicherung versicherbar. „Bei einigen Wohngebäudeversicherungen ist es sogar möglich, die Wiederaufforstung von Bäumen und die Wiederherstellung der Gartenanlage nach einem Versicherungsfall mit zu versichern“, betont Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Dazu kann nach seinen Angaben auch der Pool im Garten gehören. „Der Koi-Karpfen, der sich im Gartenteich befindet, ist allerdings nicht versicherbar“, betont Rudnik.
Für Kleingartenhäuser und Lauben gibt es nach BdV-Angaben Spezialversicherungen, die sowohl den Baukörper als auch dessen Inhalt gegen Versicherungsrisiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch absichern. In der Regel, so die Bedingungen bei der Generali Kleingärtner-Versicherung, genügen „kleingartentypische, also einfache Sicherungsanforderungen, d.h. Vergitterungen, Sicherheitsschlösser oder Rollläden sind nicht gefordert.“
Auch Gartenmöbel können unter Umständen gestohlen oder vernichtet werden. „Gute Hausratversicherungen bieten als Extra auch die Mitversicherung von Gartenmöbeln gegen einfachen Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück an, meist aber limitiert zum Beispiel bis 500 oder 1.000 Euro“, ergänzt BdV-Sprecher Rudnik.