Bald wird es mehr Klagen geben
Bisher habe sich das neue Recht, so ADAC-Verkehrsrechtexperte Jost Kärger, „prozessual noch nicht ausgewirkt“. Erst wenn das VVG – wie jetzt – auch für ältere Verträge gelte, rechnet Kärger mit einem größeren Anstieg von entsprechenden Klagen.
Keine Haftungsquoten festgelegt
Quoten hat der Gesetzgeber beim neuen VVG allerdings nicht festgelegt, sie müssen im Einzelfall zwischen Versicherer und Kunden ausgehandelt oder vom Gericht festgelegt werden. Vertreter von Versicherungen, Verbrauchern, Anwälten und Gerichten wollen Musterquoten für typische Fälle grober Fahrlässigkeit erarbeiten. Einer solchen Lösung stehen, so ADAC-Jurist Kärger, allerdings noch kartellrechtliche Fragen im Weg.
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Wichtig auch für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen
Große Bedeutung hat die Streichung des Alles-oder-nichts-Prinzips vor allem für die Kfz-Kaskoversicherung. Aber auch in anderen Versicherungssparten, zum Beispiel bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, muss der Versicherer anteilig zahlen, wenn der Versicherte durch grobe Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht hat.