In der Rechtssache C-236/09 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bisher übliche Berücksichtigung des
Geschlechts als „Risikofaktor“ bei Versicherungsverträgen für unzulässig erklärt. Dabei handele es sich um eine Diskriminierung, die laut EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004 nicht erlaubt sei. Diese Richtlinie, so die EU-Richter, verlange geschlechtsneutrale so genannte Unisex-Tarife im Grundsatz schon seit 21. Dezember 2007. Die Richtlinie sehe eine Überprüfung nach fünf Jahren vor, also am 21. Dezember 2012. Danach seien Ausnahmen unzulässig, weil damit das Ziel der Gleichstellung unterlaufen werde.
Noch dürfen europäische Versicherer wegen einer gesetzlichen Ausnahme vom Gleichbehandlungsgebot Tarife für Männer und Frauen unterschiedlich berechnen. Das führt zum Beispiel bei privaten Rentenversicherungen dazu, dass Frauen wegen ihrer längeren Lebenserwartung mehr bezahlen müssen als Männer. Umgekehrt müssen Männer in der Risikolebensversicherung mehr berappen. In der Auto-Versicherung bauen laut Statistik junge Männer mehr Unfälle als Frauen, weshalb die Versicherer sie tendenziell auch stärker zur Kasse bitten. Auch in der
privaten Krankenversicherung sind die Beiträge für Frauen häufig höher, weil sie durch eine mögliche Schwangerschaft und eine höhere Lebenserwartung höhere Kosten verursachen