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14.01.2009 08:00

Versicherungs-Check

Nur Sinnvolles versichern

Nur Sinnvolles versichern
Zur richtigen Vorsorge gehört auch das passende Versicherungspaket. Einige Policen werden in höherem Alter überflüssig, andere Angebote verlocken möglicherweise zu einem Neuabschluss. Räumen Sie auf im Policen-Dschungel!

Welche Policen sind sinnvoll?

Sollten Sie einen Jahresvertrag haben, können Sie diesen mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Laufzeit kündigen. Achtung: Hier gilt nicht das Kalenderjahr, sondern der Tag des Vertragsabschlusses als Stichtag! Kündigen Sie die Police nicht, verlängert sich diese automatisch Jahr um Jahr.
Grundsätzlich können Sie nicht vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen. Außer
  • Sie widerrufen den Vertrag kurz nach Abschluss der Police innerhalb von  14 Tagen
  • es fand eine Schadensregulierung statt. Dann können Se innerhalb von vier Wochen nach Eintreffen der Mitteilung  über die Regulierung kündigen.
  • es erfolgt eine Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Leistung. Auch dann können Sie innerhalb von vier Wochen kündigen.

Worauf sollte man besonders achten?

Sie sollten eine Police erst dann kündigen, wenn entweder der Versicherungsschutz bei einem anderen Unternehmen garantiert ist oder Sie sich ganz sicher sind, dass Sie den Versicherungsschutz nicht mehr benötigen! Bedenken Sie auch, dass man zwar so ziemlich alle Risiken absichern kann – aber wiegen Sie sich deshalb nicht in falscher Sicherheit: Gerade wenn bei Unfallversicherungen Hilfe im Haushalt und Essensversorgung durch den Versicherer zugesagt wird, sollte Ihnen klar sein, dass Sie in diesen Zustand auch geraten können, wenn Sie einfach nur krank werden und das Bett hüten müssen. Es lohnt sich, eine Checkliste anzufertigen, wer im Ernstfall sofort Hilfe leisten kann: Freunde, Angehörige, Nachbarn, Nachbarschaftshilfen, Wohlfahrtsverbände, Seniorenbüros, Sozialstationen in Ihrer Nähe gewähren Hilfe häufig zum Nulltarif.

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Sollten Sie einen Jahresvertrag haben, können Sie diesen mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Laufzeit kündigen. Achtung: Hier gilt nicht das Kalenderjahr, sondern der Tag des Vertragsabschlusses als Stichtag! Kündigen Sie die Police nicht, verlängert sich diese automatisch Jahr um Jahr.
Grundsätzlich können Sie nicht vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen. Außer
  • Sie widerrufen den Vertrag kurz nach Abschluss der Police innerhalb von  14 Tagen
  • es fand eine Schadensregulierung statt. Dann können Se innerhalb von vier Wochen nach Eintreffen der Mitteilung  über die Regulierung kündigen.
  • es erfolgt eine Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Leistung. Auch dann können Sie innerhalb von vier Wochen kündigen.
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Foto: Jens Koehler / ddp ID:2278
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