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Versicherungs-Ombudsmann

Zahl der Beschwerden 2009 gesunken

05.03.2010 10:25
Von Horst Peter Wickel
Versicherungsombudsmann e. V. Professor Dr. Günter Hirsch Beschwerden 2009 leicht gesunken Finanzportal Biallo.de
Professor Dr. Günter Hirsch ist seit dem 1. April 2008 Ombudsmann für Versicherungen
Im vergangenen Jahr haben sich weniger Versicherte beim Versicherungsombudsmann beschwert. Nach Angaben des Schlichters der Versicherungsbranche ist die Zahl der Beschwerden um 3,7 Prozent auf 18.145 zurückgegangen.
Die Finanzkrise hat zwar in der Lebens- und Rechtsschutzversicherung Anlass für Beschwerden gegeben, sich jedoch insgesamt nicht wesentlich im Beschwerdeaufkommen niedergeschlagen. Allerdings ist bei allen Versicherungssparten nach Angaben des Ombudsmanns Günter Hirsch festzustellen, dass der Anteil der juristisch schwierigen und arbeitsaufwändigen Beschwerden wächst. Zwar wird der Jahresbericht 2009 der Schlichtungsstelle erst in einigen Monaten erscheinen, aber nach heutigem Stand gilt als sicher, dass der Rückgang der Beschwerden vorwiegend auf weniger Eingaben in der Lebensversicherung zurückzuführen ist. Beschwerden zu Rentenversicherungsverträgen, die zur Lebensversicherung gehören, sind vom Rückgang nicht betroffen. Der Ombudsmann ist seit 2007 auch im öffentlichen Interesse auf gesetzlicher Grundlage für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zuständig. Hier ist die Zahl der Eingaben mit 479 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2008 (461) geblieben.
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150 Beschwerden durch einen einzigen Versicherten

Einen kräftigen Anstieg der Beschwerden um rund zehn Prozent verzeichnete die Schlichtungsstelle bei Rechtsschutzversicherungen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich im Laufe des Jahres 2009 weitere Unternehmen der Schlichtungsstelle angeschlossen haben und nun fast alle in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsombudsmann e.V. angehören. Zudem legte ein Beschwerdeführer dem Ombudsmann allein über 150 Beschwerden vor. Darüber sowie über andere besondere Beschwerdeverfahren wird der Jahresbericht informieren. Längst nicht alle Beschwerden beim Versicherungsombudsmann haben Erfolg. In den letzten Jahren wurden nur rund 60 Prozent der Fälle als zulässig angenommen, nur rund ein Drittel der Eingaben haben Erfolg.

Nach der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO) kann sich jeder Verbraucher bei ihm beschweren. Allerdings behandelt der Ombudsmann die Beschwerde erst, wenn der Beschwerdeführer „seinen Anspruch zuvor gegenüber dem Versicherer geltend gemacht und dem Versicherer sechs Wochen Zeit gegeben hat, den Anspruch abschließend zu bescheiden.“ Ein Verfahren vor dem Ombudsmann findet nicht statt bei Beschwerden, deren Wert 80.000 Euro überschreitet; für die Wertermittlung sind die Grundsätze der ZPO zum Streitwert heranzuziehen. 
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Entscheidungen des Ombudsmanns sind bindend

Ist der Gegenstand der Beschwerde geklärt und die Beschwerde zulässig, fordert der Ombudsmann den Beschwerdegegner zu einer Stellungnahme auf und setzt ihm dafür eine Frist von einem Monat.
Die Entscheidung des Ombudsmanns ist für den Beschwerdegegner bindend. Dem Beschwerdeführer steht allerdings immer der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen. Das Verfahren ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.

Dem Bund der Versicherten (BdV) gehen die bisherigen Regelungen nicht weit genug. Die Verbraucherschutzorganisation regt die den Ombudsmann tragende Versicherungswirtschaft schon seit längerem an, dessen Kompetenzen auszuweiten. BdV-Chefin Lilo Blunck hat dazu klare Vorstellungen: "Heute kann er bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro verbindlich entscheiden. Aus unserer Sicht wäre es angemessen diesen Rahmen bei 10.000 Euro neu abzustecken. Gleiches gilt auch für die Empfehlungsumfänge. Die liegen derzeit bei 80.000 Euro, wir wären für 160.000 Euro."

Information

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Beschwerdeservice:
Telefon: 01804-224424
Telefax: 01804-224425*
(20 Cent je Anruf/Fax aus dem deutschen Festnetz, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen)
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
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Leserkommentare

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09.03.2010 14:59 Uhr
Herbert Dirksen: Beschwerden beim Ombudsmann haben abgenommen
Die Frechheiten der Belasteten, in diesem Fall der R+V Lebensversicherung und der Württembergischen Versicherung als Nachfolgerin der Karlsruher im Verbund der Wüstenrot-Holding sind so gravierend, daß einem die Hutschnur hochgehen könnte. Aber: Deren Vorstände bzw. Vorstandsvorsitzenden sitzten auf dem Bock im Haus des Ombudsmann. Also hat man den Bock zum Gärtner gemacht. Die R+V hielt eine Zwangsversteigerung für unabänderlich aus restlich 15.000 €, die bei versprochener Leistung hätte schon erledigt sein müssen. "Erst abräumen! - Wenn dann nach der Verwertung noch eine Forderung verbleibt, sehen wir in der Versicherung nach, ob da noch was drin ist"! o-ton eines Mitgliedes aus der Vorstandsriege.
Foto: Versicherungsombudsmann e. V. ID:3628
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