Entscheidungen des Ombudsmanns sind bindend
Ist der Gegenstand der Beschwerde geklärt und die Beschwerde zulässig, fordert der Ombudsmann den Beschwerdegegner zu einer Stellungnahme auf und setzt ihm dafür eine Frist von einem Monat.
Die Entscheidung des Ombudsmanns ist für den Beschwerdegegner bindend. Dem Beschwerdeführer steht allerdings immer der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen. Das Verfahren ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.
Dem Bund der Versicherten (BdV) gehen die bisherigen Regelungen nicht weit genug. Die Verbraucherschutzorganisation regt die den Ombudsmann tragende Versicherungswirtschaft schon seit längerem an, dessen Kompetenzen auszuweiten. BdV-Chefin Lilo Blunck hat dazu klare Vorstellungen: "Heute kann er bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro verbindlich entscheiden. Aus unserer Sicht wäre es angemessen diesen Rahmen bei 10.000 Euro neu abzustecken. Gleiches gilt auch für die Empfehlungsumfänge. Die liegen derzeit bei 80.000 Euro, wir wären für 160.000 Euro."
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