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01.01.2011 00:09

Versicherungs-Verhaltenskodex

Zehn Regeln für Vertreter

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Mit einem „Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ will der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Vertriebshaie stoppen und einer gesetzlichen Regelung zuvorkommen. Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) hat sich inzwischen davon distanziert.
Versicherungs-Verhaltenskodex Zehn Regeln für Vertreter Finanzportal Biallo.de
Abgemacht? Künftig sollen klare Regeln in der Versicherungsbranche gelten
Der GDV hat für die Versicherungswirtschaft einen neuen Verhaltenskodex veröffentlicht. Damit will die Branche beweisen, wie ernsthaft sie sich mit der besseren Beratung ihrer Kunden beschäftigt – und wie überflüssig gesetzliche Regelungen von Verbraucherschutzministerium oder EU wären. Gleichzeitig soll damit das angeschlagene Image von Versicherungsvertretern aufpoliert werden. Der Bundesverband der Versiucherungskaufleute (BVK) mit rund 42.000 Mitgliedern sieht in dem Kodex ein „Schuldeingeständnis“ des Versicherungsverbandes.
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Zehn Regeln für Versicherungsvertreter (laut Verhaltenskodex)

 
  • Klare und verständliche Produkte: Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Versicherte viele Versicherungsprodukte und die unverständlich formulierten Vertragsinhalte nicht oder nur unzureichend verstehen. Die Versicherungsgesellschaften verpflichten sich, ihre Produkte klar, transparent und verständlich darzustellen.

  • Beachtung des Kundeninteresses: Nicht der Verkaufs- und Provisionsbedarf des Verkäufers soll künftig im Vordergrund von Beratungsgesprächen stehen, sondern der Finanzbedarf des Kunden.
     
  • Bedarfsgerechte Beratung: In die gleiche Richtung zielt diese Regel, die den Finanzbedarf des Kunden in den Mittelpunkt stellt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versicherungsvertreter zuvor den Bedarf des Kunden genau ermittelt und bespricht.

  • Ordnungsgemäße Dokumentation: Zwar muss die Versicherungsbranche seit 2008 Verträge und Beratung akribisch dokumentieren, aber in den vergangenen Jahren stellte auch der Ombudsmann in seinen Jahresberichten fest, dass die Dokumentation der Beratung bei vielen Versicherungsvertretern ein „ausgesprochener Schwachpunkt“ ist.

  • Beratung auch nach Vertragsschluss: Mit der Vertragsunterschrift des neuen Kunden geben sich zahlreiche Versicherungsvertreter und –makler zufrieden. Nach den Verhaltensregeln sollen sie sich künftig auch danach regelmäßig um die Versicherten kümmern.
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  • Wettbewerbskonforme Abwerbungen: Der harte Wettbewerb hat für Versicherte, die sich bei einem neuen Vertragsabschluss für einen Mitbewerber entscheiden, oft unliebsame, teure Folgen, wenn Vermittler sie überreden, auch alte Verträge zu kündigen und anschließend neu abzuschließen.
     
  • Klare Legitimation gegenüber Kunden: Auf der Jagd nach neuen Kunden lassen sich Versicherungsvertreter auch von Verwandten, Freunden und Bekannten als unabhängige Berater empfehlen. Dabei haben sie den Auftrag, Produkte eines bestimmten Anbieters zu verkaufen. Die Verhaltensregeln fordern von ihnen, sich eindeutig als Versicherungsvertreter auszuweisen.
     
  • Hochwertige Ausbildung: Um nebenbei Versicherungen zu verkaufen und dafür als Vermittler Abschlussprovisionen zu kassieren, ist häufig keine fundierte, anerkannte Ausbildung notwendig. Versicherungen sollen das unterbinden.
     
  • Zusatzvergütung im Kundeninteresse: Für den Verkauf von ausgewählten Produkten loben Versicherungen gern Sonderboni für ihre Vertreter aus. Nicht nur Verbraucherschützer, auch das Aigner-Ministerium kritisieren diese Praxis, die künftig unterbleiben soll.

  • Hinweis auf den Ombudsmann: Bei ihren Verkaufsgesprächen sollen Versicherungsvertreter künftig Kunden auf diese kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle hinweisen.
Ob der neue Verhaltenskodex zu positiven Veränderungen für die Versicherten führen wird, bezweifeln Verbraucherschützer und Branchenkenner. Sie sehen in den Regeln lediglich den Versuch des GDV, den Bestrebungen von EU-Kommission und Verbraucherschutzministerium zuvorzukommen und strengere gesetzliche Regelungen abzuwehren.

Selbst einschreiten will der Verband bei Verstößen nicht: Ein Instrumentarium, das mögliche Vergehen gegen den Kodex ahndet, hat der GDV nicht aufgestellt.

In der Branche wird der Kodex, so berichten Medien wie das „manager magazin“, mit Kritik und Kopfschütteln aufgenommen. Für professionelle Versicherungsvermittler, die sich im Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) zusammengeschlossen haben, sei, so heißt es dort, der Kodex ohnehin nichts Neues. BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Unsere Mitglieder halten sich nicht nur an die Gesetze, sondern unterwerfen sich auch ganz klar definierten Berufsregeln und Leitbildern.“
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