Regel 3: Anbieter genau anschauen
Nicht nur die Versicherungsbedingungen sind entscheidend für die Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheidende Bedeutung kommt auch der Frage zu, wie ein potenzieller Versicherer im Ernstfall entscheidet. Werden schnell kompetente Entscheidungen getroffen – oder muss man sich auf einen Prozessmarathon einstellen? Unser Partner, die Rating-Agentur Morgen und Morgen, bewertet dieses Kriterium bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit.
Hier finden Sie in den Ergebnissen auch immer das Rating-Ergebnis für die BU-Kompetenz: Wählen Sie einen Anbieter mit mindestens vier Sternen wählen. Denn auch die besten Bedingungen nützen nichts, wenn eine überhöhte Prozessquote klar macht, dass Versicherte nur schwer an ihr Geld kommen.
Regel 4: Der Versicherung keine Verweisungsmöglichkeit geben
Die abstrakte Verweisung ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Denn sie muss den Versicherten nur auf einen Beruf verweisen, der dem bisherigen in etwa vergleichbar ist. Ob der Versicherte in diesem Beruf arbeiten will oder überhaupt einen Job findet, spielt keine Rolle. Die Versicherer verklausulieren diese Verweisung in Ihrem Vertrag mit Formulierungen wie "… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht." Sieht der Vertrag eine solche Regelung vor, sollten Sie auf den Abschluss verzichten.
Regel 5: Vertragslaufzeit richtig wählen
Der Berufsunfähigkeitsschutz sollte so lange laufen, wie Sie auf Ihr Einkommen angewiesen sind. Zwei oder drei Jahre vor Rentenbeginn finanziell zu überbrücken, dürfte in vielen Fällen machbar sein, aber läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zum 55. Geburtstag, müssen Sie mehr als zehn Jahre ohne Einkommen auskommen. Das ist kaum machbar. Schließen Sie den Vertrag deshalb so ab, dass er mindestens bis zum 65. Geburtstag läuft.
Regel 6: Keine Krankheiten ausnehmen lassen
Bringen Sie als Antragsteller Vorerkrankungen mit, schlagen manche Berufsunfähigkeitsversicherungen nach der Antragsprüfung vor, dass bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Das heißt: Werden Sie wegen einer dieser Erkrankungen berufsunfähig, muss die Versicherung nicht zahlen. Tatsächlich ist das so, als wenn Sie gar keinen Vertrag haben. Denn im Ernstfall wird sich wahrscheinlich kaum feststellen lassen, ob die ausgeschlossene Krankheit an der Berufsunfähigkeit Schuld ist oder eben nicht. Die Alternative: Statt eines Ausschlusses lieber einen Risikozuschlag vereinbaren, damit der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zu 100 Prozent wirkt.