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02.03.2010 08:00

Versicherungsbedingungen

Wer Schäden zu spät meldet, verliert Versicherungsschutz

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„Unverzüglich“ sollte man Schäden seiner Versicherung melden – so steht es meist in den Versicherungsbedingungen der Police. Vielen Versicherten ist unbekannt, dass damit in der Praxis eine Meldung innerhalb einer Woche gemeint ist.
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Doch es gibt Unterschiede: Bei Policen, die den Todesfall absichern, müssen die Hinterbliebenen sogar innerhalb von 48 Stunden die Versicherung kontaktieren. Das ist bei der Risikolebens- und der Unfallversicherung der Fall. Überschreitet man diese Fristen, verliert man seinen Versicherungsschutz. Denn das Unternehmen muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu überprüfen. Im Todesfall kann das eine Obduktion sein. Bei anderen Schäden, kann ein Gutachter nötig werden.
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Ist ein Schaden bereits repariert und es liegen auch keine Fotos vor, muss das Unternehmen auch keine nachträglich eingereichten Rechnungen erstatten. Das ist besonders auch bei Diebstählen zu beachten, die über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Hier sollte man schnellstens eine Liste der gestohlenen Dinge erstellen. Die zugestandene Frist bemisst sich danach, wie viel Zeit ein Versicherungsnehmer benötigt, um eine solche Liste anzufertigen. In der Regel sind das einige Tage.


Für eine Schadensmeldung genügt eine telefonische Benachrichtigung bei dem Versicherungsunternehmen. Auch Wochenenden oder Feiertage entbinden Versicherte nicht von der Pflicht, einen Schaden unverzüglich zu melden. Die meisten Unternehmen verfügen über Callcenter, die 24 Stunden besetzt sind.

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