Zwar halten noch immer viele Verbraucher die eine oder andere unvollständige oder falsche Angabe bei Versicherungsverträgen oder Schadensmeldungen für ein Kavaliersdelikt, aber die Versicherungsbranche geht gegen Betrugsversuch immer härter vor.
In anonymen Interviews für eine Studie zum Versicherungsbetrug gaben über ein Viertel der Befragten an, gegenüber ihrem Versicherer mindestens in einem Fall falsche Angaben gemacht zu haben. Bei Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen kommen Schätzungen in fast allen Industrieländern zum Ergebnis, dass rund zehn Prozent aller Schadenmeldungen betrügerisch sind. In einigen Sparten wird ein Anteil sogar von 50 Prozent angenommen.
Längst haben sich die Versicherer einige Gegenmaßnahmen einfallen lassen. Dazu gehören zum Beispiel unabhängige Schadensgutachter, die ohne Wissen voneinander ein- und denselben Schaden bewerten. Nur wenn sie zu dem annähernd gleichen Ergebnis kommen, wird die Schadensmeldung als berechtigt anerkannt. Außerdem ist als Instrument noch der Schadenfreiheitsrabatt zu berücksichtigen, der nur eingeräumt wird, wenn die Versicherer keine Schadensleistungen gegenüber dem Versicherten erbringen müssen. Auch der Einsatz von Betrugserkennungssoftware wird im komplexen Sachversicherungsrecht von Versicherten eher unterschätzt. Dazu setzen viele Versicherungen ein automatisiertes Prüfverfahren ein, die so genannte „Intelligente Schadenprüfung“ (ISP), die Schadenakten anhand von mathematischen Entscheidungslogiken prüft. Eine weitere Maßnahme ist die gemeinsame Warn- und Hinweisdatenbank der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Versicherungsunternehmen.
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