Wann, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die versprochenen Leistungen gewährt werden, entscheiden die Vertragsbedingungen. „Die Bedingungen sind das Kernstück einer Police“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Leider wissen nur die wenigsten Verbraucher auf welche Vertragsklauseln es ankommt, damit eine günstige Police auch zu einer guten Absicherung wird.
Die Versicherer haben ihre Vertragsbedingungen in den letzten Jahren zunehmend verbessert. Neukunden profitieren häufig von verbesserten Bedingungen. Es lohnt sich also, bei seinem Versicherer nachzufragen und den alten Tarif entweder anzupassen oder in einen neuen zu wechseln. Hier einige Beispiele der gängigsten Policen und verbesserten Bedingungen:
Private Haftpflicht: Eine sogenannte „Forderungsausfalldeckung“ sollte im Vertrag enthalten sein: Schädigt eine andere Person den Versicherungsnehmer, verfügt dieser aber weder über eine
Privathaftpflichtpolice noch über ausreichend privates Vermögen, um für den Schaden aufzukommen, springt die eigene Police ein und gewährleistet die Finanzierung. „Die Police sollte Schäden ab 2.500 Euro decken“, rät Boss. Zudem sollte die Police weltweit gelten. Auch Schäden von Kindern unter sieben Jahren sollten versichert sein, denn bis zu diesem Alter gelten sie als deliktunfähig – damit muss der Versicherer üblicherweise auch nicht für Schäden bezahlen.
Berufsunfähigkeit: Der Vertrag muss den „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ enthalten. „Ansonsten wird die Rente erst gezahlt, wenn man neben dem eigenen Beruf auch keine vergleichbare Tätigkeit mehr ausüben kann“, sagt Boss. Ein Lehrer, der berufsunfähig wird, aber noch als Pförtner arbeiten kann, würde ohne die Klausel keine Rente erhalten. Idealerweise beträgt ein Prognosezeitraum – wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauert - nur sechs Monate. Dann leistet der Versicherer bereits, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten vorhersagt.