Versicherungsombudsmann Günter Hirsch
Seit 18. November darf der Versicherungsombudsmann mehr entscheiden: Die Höhe, bis zu der Versicherungskunden ihre Anliegen vom Ombudsmann prüfen lassen können, beträgt nun 100.000 Euro (bisher 80.000 Euro). Der Wert, bis zu dem Versicherer die Entscheidungen des Ombudsmanns verbindlich umsetzen müssen, wurde auf 10.000 Euro verdoppelt.
Den Beschwerdeführern, zumeist Verbraucher, steht es außerdem frei, jederzeit die staatlichen Gerichte anzurufen - allerdings tragen sie dann das Kostenrisiko. Das Ombudsmannverfahren ist dagegen für sie kostenlos.
Den Ombudsmann erreichen jährlich mehr als 18.000 Eingaben. Von den zulässigen Beschwerden fallen nach der Anhebung auf 10.000 Euro über 90 Prozent unter die Grenze, bis zu der er gegen Versicherungsunternehmen verbindlich entscheiden kann. Der Ombudsmann ist unabhängig und neutral; er legt seiner Überprüfung allein Recht und Gesetz zugrunde.
Die Schlichtungsstelle wurde von der Versicherungswirtschaft 2001 als eigenständiger Verein gegründet. Sein Zweck besteht darin, die außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen zu fördern. Seit 2007 ist der Versicherungsombudsmann auch für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern auf gesetzlicher Grundlage zuständig. Nahezu alle Versicherungsunternehmen, die in Deutschland im Privatkundengeschäft tätig sind, haben sich freiwillig der Schlichtungsstelle angeschlossen. Die Branche der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wiederum hat einen eigenen Ombudsmann.