Beschwerdewege
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Beschwerdeservice:
Telefon: 01804-224424
Telefax: 01804-224425*
(20 Cent je Anruf/Fax aus dem deutschen Festnetz, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen)
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Nächste Stufe Bafin
Die nächste Beschwerdestufe ist das Bundesaufsichtsamt (BaFin).
Eine Schiedsstelle ist das Amt nicht, einzelne Fälle können also nicht rechtsverbindlich entschieden werden. Auch die Bafin nimmt nach der Beschwerde Kontakt mit dem Versicherer auf und überprüft den Sachverhalt. Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Entscheidung des Unternehmens rechtlich nicht zu beanstanden ist, wird das dem Beschwerdeführer mitgeteilt. Wenn sich allerdings Anhaltspunkte für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten ergeben, wird die Bafin aktiv und setzt sich mit dem Versicherer weiter auseinander. Aber davon erfährt der Beschwerdeführer nichts.
Die Bafin fordert bei Beschwerden genaue Angaben (Name und Anschrift von Beschwerdeführer und betroffenem Unternehmen), bei Versicherungen die Art der Versicherung, die Versicherungsscheinnummer und ggf. die Schadensnummer sowie genaue Angaben zu dem Beschwerdefall. Bearbeitungsfristen gibt es bei der Bafin nicht, das Amt warnt sogar davor, „dass Ihre Eingabe keinen Einfluss auf den Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Fristen (z.B. Zahlungs-, Melde- oder Verjährungsfristen) hat! Hierauf müssen Sie unabhängig von unserer Prüfung selbständig achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.“
Beschwerdewege
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 0
Fax: + 49 (0)228 4108-1550
E-Mail:
poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Bei Fragen, die das Verfahren bei Beschwerden betreffen, können Sie sich an das Bafin-Verbrauchertelefon wenden: 0228 299 70 299
Erreichbar an allen Arbeitstagen von 8 bis 18 Uhr.
Letztlich bleibt Versicherten dann nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und zum Gericht.