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Versicherungsombudsmann

Viele Beschwerden ohne Erfolg

04.09.2010 16:08
Von Horst Peter Wickel
Versicherung Beschwerden Versicherungsombudsmann Finanzportal Biallo.de
Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen
Nur rund ein Drittel der Beschwerden von Versicherten beim Versicherungsombudsmann Günter Hirsch und bei der Aufsichtsbehörde Bafin führen zum Erfolg.
Fast 19.000 Beschwerden von Versicherten landeten im vergangenen Jahr beim Versicherungsombudsmann auf dem Schreibtisch, die Beschwerdestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zählt jedes Jahr rund 20.000 Eingaben von unzufriedenen Versicherten.

Vor allem ärgern sich die Versicherten über die Höhe der Auszahlungen, über magere Leistungen bei Lebens- und Rentenversicherungen sowie Wertverluste bei fondsgebundenen Policen. Daneben monieren Versicherungsnehmer häufig einen allgemein schlechten Umgang und Service bei Verbraucheranliegen sowie unverständliche, komplizierte Schreiben und Aussagen der Versicherungsgesellschaften.
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Große Erfolge ihrer Beschwerden können enttäuschte Versicherte allerdings nicht erwarten. Beim Versicherungsombudsmann betrug die Erfolgsquote für sämtliche Sparten immerhin 36,9 Prozent der beendeten Verfahren. Bei Lebens- und Rentenversicherungen lag diese Quote bei lediglich 16,4 Prozent. Dies erklären Experten damit, dass die Aufgabe des Ombudsmanns bei Beschwerden im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung häufig in der Aufklärung und Beratung des Versicherten über bestimmte rechtliche und faktische Gegebenheiten der Versicherung besteht.

Bafin als Schlichter

Auch die Aufsichtsbehörde Bafin konnte in den letzten Jahren nur jeden dritten Beschwerdefall zum erfolgreichen Abschluss bringen. Sobald rechtlich an den vorgebrachten Fällen nichts zu beanstanden sei oder die vorgebrachten Fälle strittig sind, kann die Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn nicht tätig werden, erklärt Bafin-Sprecherin Kathi Schulten. Nach ihren Angaben konnte jeder dritte Fall in den vergangenen Jahren einvernehmlich geklärt werden.

Verbraucherschützer sehen das allerdings anders. So sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV): „Uns ist kein einziger Fall bekannt, bei dem eine Beschwerde zur Zufriedenheit der Versicherten erledigt wurde.“ Zwar habe der BdV in der Vergangenheit bei Beschwerden immer an die Bafin verwiesen, aber, so Köster: „Ein positives Echo allerdings haben wir in keinem einzigen Fall erhalten.“

Meiste Beschwerden bei Plus, Aspecta und Asstel

Bei einer Untersuchung der Beschwerdeberichte der Bafin der letzten zwölf Jahre stellte der Branchendienst Map-Report jetzt fest, dass die meisten Beschwerden bei den Versicherungsgesellschaften Plus, Aspecta und Asstel gezählt wurden. Am wenigsten Reklamationen gab es im Durchschnitt bei der Süddeutschen Lebensversicherung, der WGV-Leben und der DEVK.
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Leserkommentare

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07.09.2010 21:05 Uhr
Jürgen Keitel, Garbsen: Versicherungsombudsmann
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
07.09.2010 08:57 Uhr
Herbert Dirksen: Viele Beschwerden ohne Erfolg
Gar nicht zuständig sind die, wenn es darum geht, daß die Württembergische Lebensvers. unter dem Dach der Wüstenrot-Holding ein Hausgrundstück wegen eines Darlehns von 102.000 € - ohne Rückstand - erststellig bei Schätzwert von 250.000 € und laut Akte 350.000 € versteigern läßt. Das, weil ein verbrecherischer Notar aus letztem Rang wegen kleiner Forderung glaubt, den Leuten weh zu tun. Das ist gewissenlos und dumm, wenn dann aus dem Mund des Abteilungsleiters noch die strikte Behauptung kommt, daß ein Notar sich nicht selber einen vollstreckbaren Titel geben kann. Das ist verantwortungslos im höchsten Maße. Mit solchen Leuten geht man Verträge ein - und der Ombudsmann ist "leider" nicht zuständig für Darlehnsangelegenheiten, die BaFin auch nicht !!!!
07.09.2010 08:53 Uhr
herbert Dirksen: Viele Beschwerden ohne Erfolg
Wenn die R+V Leben wegen eines Restes von 15.000 €, der nur entstanden ist, weil die nach 22 Jahren Ansparzeit nicht die Darlehnssumme erreicht haben, wie versprochen, rücksichtslos en Haus in die Versteigerung treiben, dann frage ich mich, wo das Gewissen geblieben ist. Verbrecher sind, die dann sagen: "Wir räumen erst mal ab (womit die Forderung des Darlehns von erststellig 62.000 € gemeint ist) Wenn wir dann nicht genug haben, sehen wir nach, ob in der Versicherung noch was drin ist. Dann produziert man Kosten von 11.000 €. Davon leben die gut!
06.09.2010 17:31 Uhr
h.w.tschech: Bafin hat Rückinfo nicht nötig
Auch die Aufsichtsbehörde Bafin bekleckert sich bei Rückinfor-mationen nicht mit Ruhm, zwar wird der Eingang der e-mail bestätigt, dann aber Ignoranz bis sich das Problem von selbst erledigt...
Foto: Ombudsmann für Versicherungen ID:4301
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