Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Donnerstag, 24.05.2012 07:15 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Versicherungen > Versicherungsprämien
auf Facebook teilen
Twittern
02.05.2011 14:18

Versicherungsprämien

Besser auf einmal zahlen

von
Wer seine Versicherungsbeiträge monats- oder quartalsweise zahlt, der muss mit satten Aufschlägen rechnen. Vor dem Landgericht Stuttgart hat nun ein Versicherer wegen Ratenzuschlägen eine Niederlage hinnehmen müssen.
Versicherungsprämien Besser auf einmal zahlen Finanzportal Biallo.de
Jährlich zahlen spart Geld
Wer als 30-jähriger Mann bei der Asstel eine Rentenversicherung abschließt und 100 Euro im Monat einzahlt, der erhält zum Rentenbeginn mit 67 eine Kapitalabfindung von 63.867 Euro – wer aber jährlich die 1.200 Euro berappt, der bekommt 65.883 Euro und damit 2.200 Euro mehr. Aber selbst bei günstigeren Policen langen die Versicher zu: Wer bei Cosmos Direkt eine Haftpflichtversicherung abschließt, muss einen Aufschlag von 3,5 Prozent hinnehmen, wenn er statt der jährlichen eine vierteljährliche Zahlung wählt.

Schlappe vor Gericht


Diese teilweise happigen Zuschläge waren Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart (Az.: 20 O 211/10), das die Stuttgarter Lebensversicherung verlor. Die Richter bemängelten, dass die Lebensversicherung keine Angabe zur Höhe des vom Versicherten zu zahlenden Zuschlages macht – für das Gericht ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Aber selbst wenn Versicherer die Höhe des Zuschlages ausweisen, müssen sie nach Meinung von Verbraucherschützern den tatsächlichen Effektivzins ausweisen – und der liegt bei einem Zuschlag von fünf Prozent deutlich höher. Denn: Der Aufpreis erfolgt auf jede Monatsrate, auch wenn in den letzten Monaten ein großer Teil der Jahresprämie bereits gezahlt ist.

Die Versicherungswirtschaft selbst gibt sich gelassen: Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft betont, dass eine Ratenzahlung bei einem Versicherungsvertrag kein Kreditvertrag sei und deshalb auch keine Pflicht zur Angabe des Effektivzinses bestehe. Jetzt wird das Oberlandesgericht Stuttgart in diesem Fall in der Berufung entscheiden müssen. Bereits 2009 hatte es ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 22/07) zur gleichen Problematik gegeben: Damals hatte die beklagte Versicherung allerdings vor einer Entscheidung klein beigegeben und so ein Urteil verhindert, auf das sich Versicherte hätten berufen können.
Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier klicken und Ihren persönlichen Tarif berechnen
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Seite 1/2
 
Versicherungsprämien
Seite 1: Besser auf einmal zahlen
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: colourbox.com ID:5376
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Jetzt Wünsche erfüllen
Mit dem Sofortkredit der CreditPlus Bank.Beträge von 2.000-50.000 Euro; Laufzeiten 12 bis 84 Monate.
Jetzt Wunschbetrag berechnen ...
Anzeige

Neu im Biallo-Blog

Mit dem Tarifabschluss in der Metallindustrie ist es endgültig klar: 2012 wird das Jahr der happigen Lohnsteigerungen. Und erfahrungsgemäß wirken Tarifabschlüsse, die weit über die aktuelle Teuerungsrate hinausgehen... zum Blog

Kolumne von Horst Biallo

Horst BialloDie Teuerungsrate in Deutschland liegt derzeit bei 2,1 Prozent. Ein Wert, der für Anleger wichtig ist: Wird das angelegte Kapital langsam aber sicher aufgezehrt - oder erzielen die Rücklagen auch in Zeiten niedriger Zinsen einen Zuwachs? ... mehr
Anzeige
PKV
Private Krankenversicherung
Mit dem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen und Ihre Versorgung verbessern. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.
Angebot anfordern
.
© 2012 Biallo & Team GmbH