Wer als 30-jähriger Mann bei der
Asstel eine Rentenversicherung abschließt und 100 Euro im Monat einzahlt, der erhält zum Rentenbeginn mit 67 eine Kapitalabfindung von 63.867 Euro – wer aber jährlich die 1.200 Euro berappt, der bekommt 65.883 Euro und damit 2.200 Euro mehr. Aber selbst bei günstigeren Policen langen die Versicher zu: Wer bei Cosmos Direkt eine Haftpflichtversicherung abschließt, muss einen Aufschlag von 3,5 Prozent hinnehmen, wenn er statt der jährlichen eine vierteljährliche Zahlung wählt.
Schlappe vor Gericht
Diese teilweise happigen Zuschläge waren Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart (Az.: 20 O 211/10), das die Stuttgarter Lebensversicherung verlor. Die Richter bemängelten, dass die Lebensversicherung keine Angabe zur Höhe des vom Versicherten zu zahlenden Zuschlages macht – für das Gericht ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Aber selbst wenn Versicherer die Höhe des Zuschlages ausweisen, müssen sie nach Meinung von Verbraucherschützern den tatsächlichen Effektivzins ausweisen – und der liegt bei einem Zuschlag von fünf Prozent deutlich höher. Denn: Der Aufpreis erfolgt auf jede Monatsrate, auch wenn in den letzten Monaten ein großer Teil der Jahresprämie bereits gezahlt ist.
Die Versicherungswirtschaft selbst gibt sich gelassen: Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft betont, dass eine Ratenzahlung bei einem Versicherungsvertrag kein Kreditvertrag sei und deshalb auch keine Pflicht zur Angabe des Effektivzinses bestehe. Jetzt wird das Oberlandesgericht Stuttgart in diesem Fall in der Berufung entscheiden müssen. Bereits 2009 hatte es ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 22/07) zur gleichen Problematik gegeben: Damals hatte die beklagte Versicherung allerdings vor einer Entscheidung klein beigegeben und so ein Urteil verhindert, auf das sich Versicherte hätten berufen können.