Noch hat der BGH nicht entschieden, aber Verbraucherschützer raten Versicherten, die ihre Beiträge mit Aufschlag monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt haben, bei ihrer Versicherung eine Rückzahlung der Aufschläge zu verlangen.
Schon seit 2004 hatte sich der Verbraucherzentralen-Bundesverband (VZBV) daran gestört, dass die Huk-Coburg bei Riester-Verträgen hohe Zuschläge verlangte, wenn Kunden den Beitrag nicht per Einmalzahlung leisteten. Bei halbjährlicher Zahlung wurden zwei Prozent Zuschlag berechnet, bei monatlicher Zahlung sogar fünf Prozent. Diese Aufschläge gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale bei fast allen Versicherungsgesellschaften und bei fast allen Versicherungsarten.
Unter dem Strich ergeben die Zuschläge einen effektiven Jahreszins von 11,35 Prozent (bei fünf Prozent Zuschlag) oder 8,27 Prozent (bei drei Prozent Zuschlag). Die Versicherungen verschweigen jedoch in der Regel die notwendigen Angaben zum effektiven Jahreszins – und führen Versicherte somit „massiv in die Irre“, so Edda Costello von der VZ Hamburg. Während das Landgericht Bamberg den Verbraucherschützern Recht gab, gewann vor dem Oberlandesgericht Bamberg die Versicherung. Letztlich sollte der BGH entscheiden.