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Ehrenamt und Versicherung

Engagement für die gute Sache absichern

13.08.2010 13:41
Von Annette Jäger
Ohne Ehrenamtliche wäre das gesellschaftliche und soziale Leben in Deutschland trist. Viele Engagierte tragen große Verantwortung. Das bedeutet aber auch, dass sie bei Fehlern oder Schäden haftbar gemacht werden können. Versicherungsschutz ist wichtig.
Versicherung Ehrenamt Finanzportal Biallo.de
Egal ob Schülerlotse, Kassenwart beim Sportverein oder freiwillige Feuerwehrfrau - Ehrenamtliche sollten sich Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen
Der Kassenwart des örtlichen Sportvereins hat eine verantwortungsvolle Aufgabe: Jedes Jahr laufen rund 200.000 Euro durch seine Hände: Mitgliederbeiträge, Übungsleitergehälter, Steuer, Zuschussbeantragung. Der Job ist ehrenamtlich, der Kassenwart in Sachen Geldangelegenheiten leidenschaftlich, aber laienhaft. Sein Engagement für einen guten Zweck heißt jedoch nicht, dass Fehler Kavaliersdelikte sind. „Das Ehrenamt spricht einen nicht frei von Haftung“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. „Der Vorstand haftet persönlich und unbegrenzt“, sprich: mit seinem gesamten Privatvermögen. Wer ehrenamtlich aktiv ist, sollte deshalb dem richtigen Versicherungsschutz oberste Priorität einräumen.
Vermögensschadenhaftpflicht

„Viele Ehrenamtliche sind viel zu leichtgläubig, was den Versicherungsschutz angeht“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Hamburg. Und sie unterschätzen die Folgen, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben können. Der Kassenwart im Sportverein sollte sein Amt nicht ausüben, wenn der Verein keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Nur so kann der Verantwortliche sein Privatvermögen schützen, sollte er gravierende Fehler machen. Ob der Verein eine solche Police besitzt, sollte man überprüfen. Da Versicherungsschutz teuer ist, kündigen in Zeiten knapper Finanzbudgets viele Vereine ihre Policen. „Das sollte man keinesfalls tun. Besser, man lässt sich durch einen Versicherungsberater informieren, wie man die Kosten senken kann“, rät Rudnik.
Versicherungen im Vergleich
Rente, Risikovorsorge, Kankheit, Unfall oder Freizeit: Wer braucht welchen Versicherungsschutz?
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Haftpflichtschutz

Die meisten Vereine verfügen über einen Haftpflichtschutz, der auch ihre Ehrenamtlichen absichert, wenn sie für Sach- oder Personenschäden zur Verantwortung zu ziehen sind. „Das ist aber keine Pflicht“, so Rudnik. Deshalb sollte man die eigene private Haftpflichtversicherung überprüfen. „In den neueren Policen ist ehrenamtliche Tätigkeit meist automatisch mitversichert“, sagt der Versicherungsexperte. In älteren Policen dagegen meist nicht. Hier sollte man einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen und gegebenenfalls nachrüsten . Wichtig: Leitende Tätigkeiten als Vorstand im Verein sind meist nicht im üblichen Versicherungsschutz integriert. Dann muss man mit einer Zusatzpolice nachrüsten.
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Unfallversicherung

Ehrenamtliche, die sich in gemeinnützigen Vereinen engagieren, sind über den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert, sollte ihnen etwas bei ihrer Tätigkeit zustoßen. Auch freiwillige Helfer, die nicht Mitglied im Verein sind, sind versichert. Allerdings ist der gesetzliche Schutz eng gefasst: „Man ist nur während der reinen Vereinstätigkeit abgesichert“, sagt Straub: Macht ein Fußballtrainer auf dem Weg zum Training einen Umweg, weil er privat noch etwas erledigen muss, sind Unfälle, die sich dann ereignen, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für solche Fälle muss man eine private Unfallpolice abschließen. Auch wenn man als Vorstand oder Übungsleiter mehr als die übliche Aufwandsentschädigung bezahlt bekommt, ist der gesetzliche Unfallschutz nicht mehr gewährleistet. Eine private Police schließt die Lücke (z.B. ab rund 160 Euro im Jahr bei Grundeigentümer, Europa oder Asstel, Versicherungssumme 200.000 Euro. Mehr Tarife in unserem Verischerungsvergleich.).
Steuern

Manche Vereine zahlen ihren Ehrenamtlichen ein geringes Entgelt für ihre Tätigkeit. „Solche Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen, von einem Verein oder der Kirche gezahlt werden", sagt Michael Lettl, Steuerberater aus München. Das Finanzamt erkennt maximal 175 Euro im Monat an. Auch Arbeitslose können eine Aufwandsentschädigung bis zu dieser Grenze erhalten, ohne dass dies ihre Voraussetzung für Arbeitslosengeld gefährden würde.

Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:

Was ist ein Ehrenamt?

Rund um die Unfallversicherung
  • Gesetzlicher Unfallschutz
  • Private Unfallversicherung
  • Tabelle mit Tarifen
Rund um den Haftpflichtschutz
  • Vereinshaftpflicht
  • Private Haftpflicht
  • Tabelle mit Tarifen
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Veranstaltungshaftpflicht
  • Dienstreiserahmenversicherung
Ehrenamt und Steuern
  • Ausgaben, die man von der Steuer absetzen kann
  • Aufwandsentschädigungen und Steuern
  • Spendenquittungen
Ehrenamt und Arbeitsrecht

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